Berat Supermarkt

Kohlrauschweg 1

60486 Frankfurt am Main

Verstoß festgestellt am 08.01.2024

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die Räume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Lagerraum/Backbereich: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt (Schadnagerkot). Es wurden Lebensmittel in Säcken aufbewahrt, die nicht verschlossen waren. Backbereich: Der Fußboden im gesamten Bereich war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Es wurden Klebefallen für Schadnager vorgefunden. Im Umgang mit Lebensmitteln wurden Materialien verwendet, die für den Kontakt mit Lebensmitteln nicht geeignet waren. Mehrere Backbleche waren verunreinigt. Mehrere Einrichtungsgegenstände waren verunreinigt (z. B. Unterschränke; Tritthocker etc.). Es wurden mehrere Bedarfsgegenstände unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt, so dass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte (Ofenschießer). Der Kühltisch war verunreinigt (Oberflächen, Innenraum, Dichtungen etc.). Kühltisch: Es wurden leichtverderbliche Lebensmittel unabgedeckt gelagert (Käse, Hackfleischfüllung). Am Handwaschbecken fehlte ein Spritzschutz zum angrenzenden Arbeitsbereich zum Schutz der Lebensmittel vor Kontamination. Die Warmwasserzufuhr des Handwaschbeckens war abgestellt. Auf dem Handwaschbecken wurden Lebensmittel gelagert (Joghurt) = Kontaminationsgefahr. Die Spender für Flüssigseife und Einmalhandtücher am Handwaschbecken waren leer. Es wurden leicht verderbliche Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten und dadurch die Kühlkette unterbrochen (Backwaren mit flüssigem Spiegelei, gemessene Temperatur + 18.8 °C). Die elektrische Insektenfalle war verunreinigt.

Bereich Kühltheke (Fleisch/Geflügel): Die Kühltheke war verunreinigt (Oberflächen, Dichtung, Innenraum etc.). Es wurden leichtverderbliche Lebensmittel unabgedeckt gelagert (Käsezubereitung). Es wurden leicht verderbliche Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten und dadurch die Kühlkette unterbrochen (Rinderleber, gemessene Temperatur + 5.6 °C). Es wurde frisches Geflügelfleisch ohne Angabe des Verbrauchsdatums zum Verkauf vorrätig gehalten. Behälter für Lebensmittel (Gewürze) waren verunreinigt. Es wurden Lebensmittel in Säcken aufbewahrt, die nicht verschlossen waren. Es wurden Reinigungsmittel in Bereichen gelagert, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wurde. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Das Tischschneidebrett war beschädigt und daher nicht mehr leicht zu reinigen. Das Vakuumiergerät war beschädigt. Die Arbeitsfläche war verunreinigt.

Vorbereitung: Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). Lagerbereich: Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt (Schadnagerkot). Es wurden Lebensmittel (Zwiebeln) auf dem Boden gelagert.

Kühlhaus: Es wurden leichtverderbliche Lebensmittel unabgedeckt gelagert (Rindfleisch). Der Fußboden war verunreinigt. Lagerraum: Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft. Mehrere Reinigungsgeräte waren erheblich verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Tiefkühltruhe war verunreinigt. Kühlraum/Lagerraum: Es wurden Lebensmittel auf dem Boden gelagert (z. B. Weißkohl). Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Decke war schimmelähnlich verunreinigt. Verkaufsraum: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt (es wurden Teile einer verwesten Ratte gefunden). Das SB-Kühlregal (klein) war schimmelähnlich verunreinigt (Oberflächen, Einlegeböden etc.). Das SB-Kühlregal (groß) war schimmelähnlich verunreinigt. Die SB- Kühlschränke waren verunreinigt. Die Verkaufsregale waren verunreinigt (Schadnagerkot). Die SB-Tiefkühltruhe war stark vereist. Verkaufsraum/Obst-Gemüse: Das Obst- und Gemüseregal war verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt (Schadnagerkot). Die Wandverkleidung/Wandsockel war verunreinigt (Schadnagerkot).

Bei der Nachkontrolle am 10.01.2024 waren die Mängel größtenteils behoben. Der Betrieb wurde wieder geöffnet.

§ 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 19.02.2024

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