Imbiss am Stadion

Industriestraße 36 a

68519 Viernheim

Verstoß festgestellt am 22.01.2024

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen:
Im Lager mit Kühl- und Gefriereinheiten waren mehrere Reinigungsutensilien/-geräte erheblich verunreinigt und wurden unsauber aufbewahrt.
Es wurde Lebensmittelverpackungsmaterial aufbewahrt, dass einer nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontaminationsgefahr ausgesetzt war.
Auf den verunreinigten/verstaubten Kühleinrichtungen wurde Lebensmittelverpackungsmaterial abgelegt. Im Bereich über den Verpackungen waren Gespinste zu sehen. Weiterhin hing über den Verpackungen ein durch fliegenkotähnliche Ablagerungen verunreinigtes Kabel.
In der Küche/hinterer Thekenbereich wurde verunreinigtes Lebensmittelverpackungsmaterial (Backwarentüten) aufbewahrt. In dem Bereich befanden sich auch mehrere Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, welche verunreinigt waren. Unter anderem wurden verunreinigte Schneidbretter, Pfannen, Gewürzstreuer, Sieb, etc. vorgefunden.
Im Spülbereich in der Küche befand sich für Reinigungsarbeiten ein verunreinigtes und muffig riechendes Schwammtuch. Eine ordnungsgemäße Reinigung war mit den vorgefundenen Reinigungsutensilien/-geräten nicht möglich.
Bei der Nachkontrolle am 12.02.2024 waren die Hygienemängel zufriedenstellend behoben

Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i. V. m.
- Anh. II Kap. I Nr. 1 i. V. m. Kap. IX Nr. 3
- Anh. II Kap. V Nr. 1a
- Anh. II Kap. X Nr. 2
- § 3 Satz 1 LMHV i.V.m § 2 Abs. 1 Nr. 1 LMHV

Veröffentlichungsdatum: 19.02.2024

Bergstraße

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