F & F Gastronomie UG

Klein-Breitenbach 2

69509 Mörlenbach

Verstoß festgestellt am 23.01.2024

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen:
Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
Die Räume, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wurde (Küche, Lager, Kühlzelle, Theke), befanden sich in keinem guten hygienischen Gesamtzustand.
Sämtliche Einrichtungsgegenstände waren teils erheblich veruneinigt. Mehrere Gerätschaften und Gegenstände, die mit Lebensmittel in Berührung kommen, waren verunreinigt. Unter anderem Messer, Schneidebretter, Fritteuse, Mixer, Saladette, Behältnisse, Grill, etc.
Der Abfallsammelplatz war nicht so konzipiert und geführt, dass dieser sauber und frei von Tieren und Schädlingen gehalten werden konnte.
Die Personaltoilette war nicht sauber.
Es wurde vorverpackte, frische Putenbrust HKL A tiefgefroren mit einem Verbrauchsdatum 23.10.2023 in einer Tiefkühltruhe ohne Einfrierdatum vorgefunden. Ein schriftlicher Nachweis wann das Produkt eingefroren wurde, konnte nicht vorgelegt werden.
Bei der Nachkontrolle am 21.02.2024 wurden festgestellt, dass die Mängel vertretbar beseitigt wurden. Die Betriebshygiene wurde verbessert.

Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m.
- Anh. II Kap. V Nr. 1a
- Anh. II Kap. IX Nr. 2
- Anh. II Kap. IX Nr. 3
- Anh. II Kap. IX Nr. 4
- § 3 Satz 1 LMHV i.V.m § 2 Ab. 1 Nr.1 LMHV

Veröffentlichungsdatum: 19.02.2024

Bergstraße

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