Pizzeria 7 Bello

Niddastraße 82

60329 Frankfurt am Main

Verstoß festgestellt am 15.01.2024

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Showküche: Die Geschirrspülmaschine war verunreinigt. Der Unterschrank war verunreinigt. Die Wände waren teilweise verunreinigt. Der Arbeitstisch war verunreinigt. Es wurden leichtverderbliche Lebensmittel unabgedeckt gelagert. Der Innenboden im Kühltresen war verunreinigt. Die Beschichtungen der Gitterroste im Getränketresen waren beschädigt. Die Eiswürfelmaschine war verunreinigt. Die Fläche unter der Kaffeemaschine war verunreinigt. Die Deckenverkleidung war nicht so beschaffen, dass Schmutzansammlungen vermieden und Kondensation, unerwünschter Schimmelbefall sowie das Ablösen von Materialteilchen auf ein Mindestmaß beschränkt wurden. Die Dunstabzugsanlage war sehr stark verunreinigt.

Lager: Der Fußboden war nicht so gestaltet, dass dieser leicht zu reinigen und erforderlichenfalls zu desinfizieren war. Die Decke war mit Spinnengewebe verunreinigt. Die Oberfläche der Tiefkühltruhe war äußerlich verunreinigt. Der Fußboden war verunreinigt.

Küche: Es wurden Reinigungsgeräte unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt. Eine schnelle Abtrocknung konnte dadurch nicht erfolgen. Der Herd war verunreinigt. Der Tischdosenöffner war verunreinigt. Das Schneidebrett war verunreinigt. Die Wände waren teilweise verunreinigt. Das Hängeregal war verunreinigt. Mehrere Elektroinstallationen (Lichtschalter, Steckdosen, Kabel und/oder Leitungen) waren verunreinigt. Der Spender für Einmalhandtücher war verunreinigt. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen (z. B. Flüssigseife im Spender). Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Die Hackblockfläche wies Fugen und Risse auf. Das Insektengitter des Fensters war verunreinigt. Das Fenster war verunreinigt. Das Gitter der Belüftung war verunreinigt. Die Beleuchtung war verunreinigt.

Kühlraum: Die Wände waren teilweise schimmelähnlich verunreinigt. Das Verdampferschutzgitter war angerostet. Das Verdampferschutzgitter war schimmelähnlich verunreinigt. Der Verdampfer war schimmelähnlich verunreinigt. Die Decke war schimmelähnlich verunreinigt. Sämtliche Regale waren verunreinigt. Mehrere Elektroinstallationen (Lichtschalter, Steckdosen, Kabel und/oder Leitungen) waren schimmelähnlich verunreinigt. Die Wände waren teilweise verunreinigt. Die Türdichtung war verunreinigt. Der Ablaufschlauch des Verdampfers war schimmelähnlich verunreinigt. Es wurden Lebensmittel in verschmutzten Behältnissen gelagert, so dass eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination nicht auszuschließen war. Es wurden leichtverderbliche Lebensmittel unabgedeckt gelagert.

Bei der zweiten Nachkontrolle am 18.01.2024 waren sämtliche hygienische Mängel beseitigt und der Betrieb wieder geöffnet.

§ 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 15.02.2024

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