Hangs Garten China Restaurant

Schulstraße 2

69509 Mörlenbach

Verstoß festgestellt am 22.01.2024

Bei der planmäßigen Routinekontrolle wurde im Gesamtbetrieb nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen:
Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
In der Küche waren die Wandflächen mit älteren Schmutzbelägen sowie Fettrückständen unter und hinter den Einrichtungsgegenständen verunreinigt. Die Dunstabzugshaube sowie die Fettfilter waren stark mit gelblichen Fettrückständen verunreinigt.
Mehrere Bedarfsgegenstände (Messer, Schüsseln, Dosen usw.) waren mit älteren, teilweise angetrockneten Lebensmittelrückständen verschmutzt. Die Kunststoffschneidebretter wiesen schadhafte Stellen (grobporige Oberfläche, Gebrauchsspuren) auf. Ein Schneidebrett wies schimmelähnliche Anhaftungen auf. Die Unterseite der Küchenzeile sowie die Ablagefläche waren mit älteren angetrockneten dunklen Schmutz- und Altfettrückständen verunreinigt. Eierschalen lagerten auf der Ablagefläche unter der Küchenzeile. Verunreinigt und mit Fettrückständen behaftet waren auch mehrere Regale, Spülbecken Lichtschalter, usw. Die Silikonfuge am Spülbecken war schimmelähnlich verunreinigt.
Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Einmalpapierhandtücher im Spender). Es war in einem unsauberen Zustand und zum Kontrollzeitpunkt zugestellt.
In den Lagern waren die Regale mit älteren Lebensmittelrückständen verunreinigt. In den Kunststoffeimern, worin Lebensmittel (Salz, Zucker o.ä.) offen gelagert wurde, befanden sich verunreinigte Porzellanschüsseln.
Der Fußboden in der Küche, Lager und Personaltoilette mit dunklen Schmutzanhaftungen verunreinigt.
Es erfolgte eine Betriebsschließung, das Herstellen, Behandlung und das Inverkehrbringen von Lebensmittel wurde kurzfristig untersagt. Sofortige Reinigungsmaßnahme und Desinfektionsmaßnahme sämtlicher Betriebsräume und Betriebsgegenstände angeordnet.
Bei der Nachkontrolle am späten Nachmittag des 22.01.2024 waren die hygienische Mängel vertretbar behoben. Die wieder Inbetriebnahme der Tätigkeit wurde stattgegeben.

Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m.
Anh. II Kap. 1 Nr. 1 und Nr. 2 a und b
Anh. II Kap. V Nr. 1
Anh. II Kap II Nr. 1
Anh. II Kap. IX Nr. 3 und 4
§ 3 Satz 1 LMHV i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 LMHV

Veröffentlichungsdatum: 15.02.2024

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