SEM Market UG

Dörnigheimer Weg 22

63477 Maintal

Verstoß festgestellt am 04.12.2023

Es wurden wiederholt Hygiene- und Kennzeichnungsmängel festgestellt und dokumentiert. Beispielsweise wurde wiederholt unverpacktes Fleisch zusammen mit Kartonage gelagert und ein Hackklotz war nicht ordnungsgemäß gereinigt. Zudem wurde Fleisch nicht ordnungsgemäß mit dem Einfrierdatum gekennzeichnet. Darüber hinaus wurde eine auf Verdacht entnommene Probe „Hackfleisch“ seitens des Hessischen Landeslabors aufgrund einer Warnwertüberschreitung beanstandet.

Die Mängel wurden in der Zwischenzeit behoben.

Vorrätig gehaltene Fleischteile wurden bei der Lagerung in einem Kühlhaus wiederholt nicht vor Kontamination geschützt.

Metzgerei-Kühlhaus:
Offene, leicht verderbliche Lebensmittel wurden gemeinsam mit Kartonage gelagert.

Eine gemeinsame Lagerung von offenen, rohen Fleischwaren und Kartonage wurde bereits in vorherigen Kontrollen festgestellt.

Ein Hackklotz, mit dem Lebensmittel in Berührung kommen, war wiederholt nicht ordnungsgemäß gereinigt.

Metzgerei-Theke:
Der Hackklotz wies neben frischen Nutzungsrückständen auch dunkle Schmutzanhaftungen auf, die augenscheinlich nicht vom Tag der Kontrolle stammten. Zudem waren in der Lebensmittelkontaktfläche Einkerbungen zu erkennen.

Dieser Mangel wurde bereits mehrfach und wiederholt festgestellt.

Lebensmittel wurden derart hergestellt, behandelt und in den Verkehr gebracht, dass sie der nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt waren.

Eine im Betrieb entnommene Verdachtsprobe mit der Bezeichnung „Hackfleisch aus der Verkaufstheke“ wurde seitens des Hessischen Landeslabors beanstandet. Im Rahmen der mikrobiologischen Untersuchung wurde festgestellt, dass der Warnwert für Enterobacteriaceae der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) für ungewürztes und gewürztes Hackfleisch aus Schweine- und/oder Rindfleisch auf Handelsebene überschritten worden ist.

Eine Warnwertüberschreitung zeigt an, dass die Prinzipien der guten Hygienepraxis bereits verletzt worden sind.

Fleischwaren wurden wiederholt ohne ausreichende Kennzeichnung (insb. ohne Angabe des Einfrierdatums) in den Verkehr gebracht.

Metzgerei-Vorbereitung:
In der Tiefkühltruhe lagerten teilweise unverpackte Fleischwaren. Unter anderem gefrorene Kalbsfüße etc. Des Weiteren wurden vorverpackte rohe Fleischwaren in Originalverpackung und augenscheinlich selbst verpackte Fleischwaren vorgefunden. Die Kennzeichnung eines Einfrierdatums war nicht vorhanden. Die angegebenen Mindesthaltbarkeits-/Verbrauchsdaten waren z.T. überschritten.

Über einen Teil der Ware hing ein Schild "Ware gesperrt". Es war nicht ersichtlich, ob es sich komplett um Abfälle handelte. Zudem wurde angegeben, dass die Kalbsfüße für den Verkauf an Kunden vorrätig gehalten wurden.

Die Mängel wurden in der Zwischenzeit behoben.

Zu Nr. 1.)
§ 2 Nr. 8 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004.
Zu Nr. 2.)
§ 2 Nr. 5 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. V Nr. 1a VO (EG) Nr. 852/2004.
Zu Nr. 3.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004.
Zu Nr. 4.)
§ 6 Abs. 4 Nr. 2 i.V.m. § 5 Abs. 1 Nr. 14 Bst. c i.V.m. § 4 Abs.1 Satz 1 LMIDV i.V.m. § 60 Absatz 2 Nummer 26 Buchstabe a LFGB i.V.m. Artikel 10 Abs.1 i.V.m. Anhang III Nr. 6.1 (VO) EG Nr. 1169/2011.

Veröffentlichungsdatum: 12.02.2024

Main-Kinzig-Kreis

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