Yummi Express

Eschersheimer Landstraße 441

60431 Frankfurt am Main

Verstoß festgestellt am 05.01.2024

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen. Der Betrieb war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte, Oberflächen und Einrichtungsgegenstände erforderlich war.

Showküche: Der Bereich war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte, Oberflächen und Einrichtungsgegenstände erforderlich war. Der Tiefkühlschrank war stark vereist. Mehrere Unterbauschränke waren innen verschmutzt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Der Fußbodenabfluss war verunreinigt. Die Wandfliesen waren insbesondere hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die beiden Reiskocher waren verunreinigt. Die maximal zulässige Höchsttemperatur für die gelagerten Lebensmittel wurde überschritten (Erdnusssoße +34,5°C, rote Soße +31,0°C, vorfrittiertes Hähnchen +33,4°C, vorgegartes Hähnchen +25,7°C). Die Türdichtung des Kühlschrankes war verunreinigt. Der Innenraum des Kühlschrankes war stellenweise mit Klebeband behaftet. Die Fußbodenfugen waren durch dunkle Ablagerungen verunreinigt. Die Wokbrenner und Kochfeldgitter des Gasherdes waren stark mit älteren, verkrusteten Belägen verunreinigt. Die Auffangbleche unter den Wokbrennern waren verkrustet und mit älteren Lebensmittelresten behaftet. Das Abflussgitter/sieb der Waschvorrichtung für Lebensmittel war verunreinigt. Die Fugen oberhalb der Arbeitsfläche waren verschmutzt und verfettet. Die Beleuchtung der Dunstabzugsanlage war mit alten Fettrückständen verunreinigt. Das Abzugsrohr der Dunstabzugsanlage war verunreinigt und verfettet. Die Abstellfläche mit den Gewürzbehältern war verschmutzt. Mehrere Steckdosen waren verunreinigt. Das Abwasserrohr (Siphon) der Waschvorrichtung für Lebensmittel war verunreinigt. Direkt darunter wurden zwei Behälter mit eingeweichten Nudeln gelagert. Es wurden private Gegenstände (Zigaretten) in einem Regal mit Lebensmitteln aufbewahrt. Die Dichtungen des Kühltresens waren verunreinigt. Die Lüftungsgitter des Kühltresens waren verunreinigt. Der Innenraum des Kühltresens war verunreinigt. Das Lüftungsgitter am Motorraum des Kühltresens war stark verstaubt.

Spülbereich: Der Bereich war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Es wurden Lebensmittel nicht in einer dafür vorgesehenen Waschvorrichtung gewaschen. Der Waschvorgang wurde im Becken zum Reinigen von Arbeitsgeräten durchgeführt. Der Heizkörper war verunreinigt. Mehrere Einrichtungsgegenstände waren verunreinigt. Die Silikonfugen der Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen waren schimmelähnlich verunreinigt. Die Armatur der Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war verunreinigt und verkalkt. Mehrere Steckdosen waren verunreinigt. Der Spender für Flüssigseife war verunreinigt. Die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine waren verunreinigt. Der Innenraum der Geschirrspülmaschine war mit alten Rückständen verunreinigt. Das äußere Lüftungsgitter des Getränkekühlschrankes war verunreinigt. Das Lüftungsgitter des Lebensmittelkühlschrankes war verunreinigt. Die Gitterroste des Lebensmittelkühlschrankes waren verunreinigt. Der Innenraum des Lebensmittelkühlschrankes war verunreinigt.

Treppe/Gang: Es wurden Lebensmittel in Verkehr gebracht, die unter ekelerregenden Umständen gelagert wurden. Direkt gegenüber der unverschlossenen Personaltoilette wurden unverpackte Lebensmittel (u.a. frische Champignons) gelagert. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Es wurden gefrorene Lebensmittel (Hähnchenfleisch) bei einer zu warmen Temperatur aufgetaut. Das Risiko, das Wachstum pathogener (krankmachender) Mikroorganismen und/oder die Bildung von Toxinen (Gifte) zu fördern, war nicht auf ein Mindestmaß beschränkt. Die Wände waren teilweise verunreinigt. Die Wände waren teilweise mit Spinnengewebe verunreinigt. Der Fensterrahmen war verunreinigt.

Lagerraum/Keller: Es wurden Lebensmittel einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. In einer stark verschimmelten Kühltruhe wurden unverpackte Pilze und Lauch gelagert. Die Wände waren teilweise mit Spinnengewebe verunreinigt. Der Wandanstrich löste sich stellenweise ab. Mehrere Steckdosen und Lichtschalter waren verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Fensterbank war verunreinigt. Die Tiefkühltruhe war stark vereist. Die Laufschienen der Tiefkühltruhendeckel waren verunreinigt. Es wurden Lebensmittel (Pankomehl) in Säcken aufbewahrt, die nicht verschlossen waren. Die Mehlschaufel war verunreinigt und wurde unhygienisch gelagert.

Personaltoilette: Die Tür des Toilettenvorraums sowie die Tür der Toilette war nicht geschlossen, dadurch waren die Lebensmittel im an den Toilettenbereich angrenzenden Raum einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Der Spender für Flüssigseife war verunreinigt. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Einmalpapierhandtücher im Spender). Hierdurch ließ sich die Tür nicht schließen. Der Türrahmen des Toilettenvorraumes war verunreinigt.

Bei der Nachkontrolle am 10.01.2024 waren die hygienischen Mängel größtenteils behoben.

§ 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 12.02.2024

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