Köz Restaurant

Alter Rückinger Weg 57

63452 Hanau

Verstoß festgestellt am 02.01.2024

Es wurden insbesondere im Küchenbereich zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. So waren u.a. Kühl- und Gefrierschränke, Dunstabzugshauben sowie die Teigmaschine in der Küche erheblich verunreinigt und in einem schlechten hygienischen Zustand. Es wurde außerdem keine ordnungsgemäße Handhygiene gewährleistet.

Zum Zeitpunkt der Nachkontrolle am 03.01.2024 waren die Mängel teilweise behoben.

Gegenstände und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren nicht ordnungsgemäß gereinigt.

Die Teigmaschine wurde zum Zeitpunkt der Kontrolle in einem schlechten hygienischen Zustand vorgefunden. An der Unterseite des Gehäuses (Befestigung des Knethakens) wurden erhebliche Ansammlungen von alten angetrockneten Teigresten festgestellt. Des Weiteren wurden am Schutzgitter stellenweise alte angetrocknete Teigreste festgestellt. Außerdem wurden in dem Spalt zwischen Knetbehälter und Maschinengehäuse deutliche Ansammlungen von alten angetrockneten Teigresten festgestellt. Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurde Weizenmehl zur Teigherstellung in dem Knetbehälter vorrätig gehalten.

Im Betrieb war keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet.

Theke / Tresen:
In den beiden Getränkekühlschränken wurden im Bereich des Verdampferschutzgitters dunkle Staubansammlungen festgestellt.

Frontküche:
Der Unterbaukühlschrank der Saladette war zum Zeitpunkt der Kontrolle im Bereich der Türdichtung, der Laufschienen sowie auf den Ablageflächen mit alten Lebensmittelrückständen verunreinigt.

Im Unterbaukühlschrank der Saladette war das Schutzgitter sowie das Innengehäuse des Kühlverdampfers erheblich mit dunklen Staubansammlungen verunreinigt.

Zum Zeitpunkt der Kontrolle befanden sich im Bereich der Laufschienen des Dessert Kühlschranks verkrustete Rückstände von Mehl, die augenscheinlich nicht vom Tag der Kontrolle stammen.

Das Innengehäuse sowie die Edelstahlfilter der Dunstabzugshaube waren zum Zeitpunkt der Kontrolle mit deutlichen gelblichen Fettrückständen verunreinigt.

Rechts neben dem Edelstahlarbeitstisch im Pizzabereich wurde ein kleiner Gefrierschrank vorgefunden. Dieser Gefrierschrank wurde in einem schlechten hygienischen Zustand vorgefunden. Die Gummidichtung war deutlich gerissen und stellenweise mit dunklen Schmutzansammlungen verunreinigt. Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurden offene Lebensmittel (Desserts) für die Abgabe an den Endverbraucher vorrätig gehalten.

Küche:
Das Innengehäuse sowie die Edelstahlfilter der Dunstabzugshaube waren zum Zeitpunkt der Kontrolle mit dunkel bis schwarzen Fettrückständen verunreinigt.

Unterhalb des Edelstahlhängeschrankes links neben dem Handwaschbecken wurde eine Fritteuse vorgefunden. Die Unterseite des Edelstahlhängeschrankes war erheblich mit braunen Fettrückständen verunreinigt.

Lagerbereich:
Die Türdichtung des rechten Standkühlschranks war deutlich mit weißen und stellenweise schwarzen schimmelähnlichen Belägen verunreinigt. Des Weiteren wurden im Bereich der Einlegeroste sowie im Bereich des Innenbodens alte schmierige und stellenweise angetrocknete Lebensmittelreste festgestellt.

Der Reinigungszustand der Betriebsstätte war unzureichend.

Buffet:
Im Buffet Bereich befanden sich zum Zeitpunkt der Kontrolle zwischen den Edelstahl Warmhaltebehältern und der Fliesenplatte alte verkrustete Lebensmittelreste.

Frontküche:
Der gesamte Bodenbereich unter den Einrichtungsgegenständen wurde zum Zeitpunkt der Kontrolle in einem schlechten hygienischen Zustand vorgefunden.

Küche:
Auf der Oberseite des Abluftrohres der Dunstabzugshaube befanden sich zum Zeitpunkt der Kontrolle eine nicht unerhebliche Menge an alten Fettansammlungen.

Die Insektenschutzgitter waren zum Zeitpunkt der Kontrolle mit alten Fettrückständen und dunklen Staubansammlungen verunreinigt.

Der gesamte Fußbodenbereich war zum Zeitpunkt der Kontrolle unter den Einrichtungsgegenständen mit alten klebrigen Rückständen verunreinigt.

Ein Ausrüstungsgegenstand mit direktem Lebensmittelkontakt (Eierschneider) war beschädigt und wurde somit nicht ordnungsgemäß instand gehalten.

Kühlraum:
Zum Zeitpunkt der Kontrolle befand sich ein defekter Eierschneider auf einer Schale mit gekochten Eiern. Ein Ablösen des defekten Drahtes konnte nicht ausgeschlossen werden.

An den Handwaschbecken an der Theke und in der Frontküche war keine Warmwasserzufuhr vorhanden. Am Handwaschbecken in der Frontküche fehlten Einmalhandtücher. Am Handwaschbecken in der Küche war das ordnungsgemäße Waschen und Trocknen der Hände nicht möglich.

Theke / Tresen:
Im Bereich des Handwaschbeckens konnte zum Zeitpunkt der Kontrolle keine Warmwasserversorgung gewährleistet werden. Eine ordnungsgemäße Handhygiene konnte somit nicht gewährleistet werden.

Frontküche:
Zum Zeitpunkt der Kontrolle war die Wasserversorgung am Handwaschbecken abgestellt. Eine ordnungsgemäße Handhygiene konnte somit nicht gewährleistet werden.

Im Bereich des Handwaschbeckens fehlten zum Zeitpunkt der Kontrolle die Einmalpapierhandtücher zum hygienischen Trocknen der Hände.

Küche:
Zum Zeitpunkt der Kontrolle war das Handwaschbecken mit verunreinigtem Geschirr zugestellt und war somit nicht nutzbar. Eine ordnungsgemäße Handhygiene konnte somit nicht gewährleistet werden.

Zum Zeitpunkt der Nachkontrolle am 03.01.2024 waren die Mängel teilweise behoben.

Zu Nr. 1.)
§ 2 Nr. 5 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. V Nr. 1a VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 2.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 3.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. I Nr. 1 VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 4.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 3 Satz 1 i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. V Nr. 1 b VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 5.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. I Nr. 4 VO (EG) Nr. 852/2004.

Veröffentlichungsdatum: 09.02.2024

Main-Kinzig-Kreis

Main-Kinzig-Kreis

Kreisverwaltung

Gutenbergstr. 2

63571 Gelnhausen