Bäckerei Eifler

Hermesstr. 4

63263 Neu-Isenburg

Verstoß festgestellt am 24.10.2023

Es wurden nicht unerhebliche hygiensiche Mängel festgestellt, wodurch die Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung oder sonstigen Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren (Verunreinigungen und Schädlingsbefall).
Aufgrund der vorgefundenen gravierenden Mängel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt.

Die Betriebsräume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.

Es wurde ein Schädlingsbefall (Mäuse und Schaben) festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Theke/Tresen:
• Die Silikonfuge am Handwaschbecken war schimmelähnlich verunreinigt.

Vorbereitung:
• Der Stikkenwagen war mit Schädlingskot verunreinigt.
• Die Flächen der Regale waren mit Schadnagerkot verunreinigt.
• Die Kühlschränke waren mit Schadnagerkot verunreinigt.
• Die Kühlaggregate waren mit älteren Schmutzanhaftungen und Ausscheidungen von Mäusen stark verunreinigt.

Die Mängel waren am 25.10.2023 durch eine gründliche Reinigung und Desinfektion sowie eine Schädlingsbekämpfung durch ein Fachunternehmen behoben.

Aufgrund der vorgefundenen erheblichen Hygienemängel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehr-bringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt.

Betroffene Lebensmittel: Alle Lebensmittel, die in der Betriebsstätte hergestellt, verarbeitet und in Verkehr gebracht wurden (u. a. Brötchen, Brote, Stückchen, Kuchen, Torten, belegte Brötchen)

§ 60 Abs. 2 Nr. 26a LFGB; § 10 Nr. 1 LMHV i. V. m. § 3 Satz 1 LMHV; Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kap. I Nr. 1 und Anhang II Kap. IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 08.02.2024

Offenbach

Der Landrat des Kreises Offenbach

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