China Lotus Bistro

Nidacorso 3-5

60439 Frankfurt am Main

Verstoß festgestellt am 13.12.2023

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen:

Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Der Reiskocher war stellenweise mit dunklen Anhaftungen verunreinigt. Ein roter Kühlschrank war verunreinigt. Es wurden Lebensmittel so gelagert, dass eine nachteilige Beeinflussung nicht auszuschließen war. Mehrere Lebensmittelbehälter (Eimer, Kunststoffschalen), in denen Sprossen und Nudeln gelagert wurden, waren innen und außen verschmutzt. Auf einer Getränkekiste befand sich eine stark verschmutzte und schadhafte Auflage welche zum Abstellen der zubereiteten Mahlzeiten für die Gäste verwendet wurde. Das zur Verwendung bereitgehaltene Kochgeschirr (Kochlöffel, Messer, Siebe, Rührbesen, Schaumlöffel) war augenscheinlich verschmutzt und wurde in verschmutzten Behältern gelagert. Der Tiefkühlschrank war stark vereist. Es wurden verunreinigte Einwegverpackungen zur Verwendung vorrätig gehalten. Ein Sieb, welches zum Zeitpunkt der Kontrolle benutzt wurde, war stark mit alten Fettablagerungen behaftet. Die maximal zulässige Höchsttemperatur für die gelagerten Lebensmittel wurde überschritten. Die Temperatur des Tofu welches außerhalb der Kühlung gelagert wurde, betrug +14,6°C. Die Temperatur des vorfrittierten Hähnchens, welches außerhalb der Kühlung gelagert wurde, betrug +25,6°C. Der Unterbauschrank mit den Tellern und der Mikrowelle waren innen stark verschmutzt. Es waren mehrere Reinigungsgeräte (Handfeger, Schrubber) stark verunreinigt. Das Mikrowellengerät war innen verunreinigt. Der Innenraum und die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine waren mit einem rötlichen Belag verunreinigt. Es wurde vorfrittiertes Hähnchen in stark verschmutzten Kunststoffkörben gelagert, welche zudem nicht für die Verwendung für Lebensmittel geeignet waren. Es wurden Lebensmittel (Garnelen, Meeresfrüchte; Chilischoten) in Behältern eingefroren, die nicht verschlossen waren. Keller/Lager: Es wurden Lebensmittel in Beuteln aufbewahrt, die nicht verschlossen waren. Das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen wurde dem Betreiber bis zur Mängelbeseitigung untersagt.

Bei der Nachkontrolle am 15.12.2023 waren die hygienischen Mängel beseitigt.

§ 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 08.02.2024

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