Feinkost Paradies

Kaiserstraße 69

60329 Frankfurt am Main

Verstoß festgestellt am 27.12.2023

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Es wurde eine sofortige Grundreinigung aller Betriebsräume und –gegenstände angeordnet. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Verkauf / Theke: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt und es lag dort stellenweise Mäusekot. An den Oberseiten, der Schubladen der Kühltheke, waren beschädigte Schaumstoffteile (Fremdkörpergefahr). Der Bereich unter der Kühltheke war verunreinigt und es lag dort vermehrt Mäusekot. Das Lüftungsgitter der Kühltheke war verunreinigt. Die maximal zulässige Höchsttemperatur für die in der Kühltheke gelagerten Lebensmittel wurde überschritten (u. a. +8,6°C und +9,3°C gemessene Temperatur bei Fisch). Der Unterschrank (mit Verpackungsmaterial) war stark mit Mäusespuren (Kot, Urin und Fraßspuren) verunreinigt. Mehrere Unterschränke der Thekeneinrichtung waren mit Mäusespuren (Kot und Urin) verunreinigt. Mehrere Glasregalböden waren beschädigt, auf denen sich oberhalb und unterhalb Tassen und Teller befanden (Splittergefahr).

Crepèsstand: Die maximal zulässige Höchsttemperatur für die in der Aufsatzkühlung gelagerten Lebensmittel wurde überschritten. Die Glasscheibe im Bereich der Zubereitung war beschädigt (Fremdkörpergefahr). Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Der Unterschrank des Handwaschbeckens war stark mit Mäusespuren (Kot und Urin) verunreinigt und es lag dort eine Klebefalle mit einer toten Maus darauf. Der Stecker des Warmwasserspeichers/Durchlauferhitzers für das Handwaschbecken befand sich nicht in der Steckdose. Es fehlte somit während der Betriebszeit die Warmwasserzufuhr. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern).

Küche: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen stark verunreinigt und es lag dort vermehrt Mäusekot. Der Stecker des Warmwasserspeichers/Durchlauferhitzers für das Handwaschbecken befand sich nicht in der Steckdose. Es fehlte somit während der Betriebszeit die Warmwasserzufuhr. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen (z. B. Flüssigseife im Spender). Der Spender für Einmalhandtücher war verunreinigt. Der Spender für Einmalhandtücher am Handwaschbecken war leer. Der Tischdosenöffner war verunreinigt. Der Innenraum der Geschirrspülmaschine war mit einem rötlichen Belag verunreinigt. Die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine waren verunreinigt. Der Geschirrkorb der Geschirrspülmaschine war verunreinigt. Die Wände waren teilweise im Bodenbereich und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Silikonfuge an der Waschvorrichtung für Lebensmittel war schimmelähnlich verunreinigt. Das Frittierfett der Fritteuse war verbraucht und somit nicht mehr zum Frittieren geeignet. Es waren beschädigte Kochutensilien (Kochlöffel, Küchenschaber, Messer) im Gebrauch. Die Arbeitsfläche unter dem Backofen (rote Kisten) war stark mit Mäusekot verunreinigt. Es wurden tiefgefrorene Lebensmittel ohne eine Bezeichnung und Angabe des Einfrierens und der Herkunft vorrätig gehalten, so dass das Alter und damit die Verkehrsfähigkeit nicht einwandfrei zu bestimmen war. Die maximal zulässige Höchsttemperatur für die in der Aufsatzkühlung gelagerten Lebensmittel wurde überschritten (z. B. Weichkäse gemessene Temperatur +11,3°C). Es wurden Reinigungsmittel in Bereichen gelagert, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wurde. Die Kunststoffbretter der Kühltheke wurden unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt (Fußbodenlagerung), so dass eine Kontamination der Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte.

Lagerbereich (vor Kühlraum): Der Fußboden war verunreinigt. Die Wände waren teilweise schimmelähnlich verunreinigt. Kühlraum: Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden (Kontaminationsgefahr; u. a. Eimer mit Lebensmitteln, Sack mit Karotten, Netz mit Kohl). Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Das Verdampferschutzgitter war verunreinigt. Personaltoilette: Für das Handwaschbecken fehlte die Warmwasserzufuhr. Lagerraum Keller: Die Ordnung und Struktur des Raums war mangelhaft und Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich.

Bei der Nachkontrolle am 03.01.2024 waren die Mängel größtenteils behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

§ 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 08.02.2024

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