Lebensmittel

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Verstoß festgestellt am 09.01.2024

Die Betriebsstätte befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Der Kassenbereich befand sich in einem ungeordneten, ungereinigten und ungepflegten Zustand. Es wurden private, betriebs- bzw. zweck- fremde Gegenstände aufbewahrt. Es fehlte eine erforderliche Reinigungsvorrichtung für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen.
Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen.
Das Lager befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. An verschiedene Stellen wurden Lebensmittel, aussortierte Lebensmittel, Geräte, Werkzeuge und nicht zum Betrieb gehörende Gegenstände gelagert.
Es wurden verdorbene Lebensmittel und damit nicht sichere und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignete Lebensmittel in Verkehr gebracht.
Im Kühlhaus lagerten, mit schimmelähnlichen Belägen behaftete, Fische.
Es wurden unter anderem Lebensmittel bereitgehalten, ohne auf deren überschrittenes Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) hinzuweisen.
Hier als Beispiel:
4 kg Makrele 18.10.2023
2,5 kg Buckellachsstücke in Öl MHD 27.12.2023
2,5 kg Makrele in Gewürzmarinade MHD 25.10.2023
Weichkäse "Urda Dulce Josi" MHD 31.12.2023

Bei der Nachkontrolle am 22.02.2024 waren die hygienische Mängel größtenteils abgestellt. Die unsaubere Kühltruhe stand, ohne Lebensmittel, weiterhin im Verkaufsbereich

Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 3 i.V.m. §3 Satz 1 LMHV i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 1
§ 10 Nr. 1 LMHV
Art. 14 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. Abs. 2b und 5
§ 60 Abs. 1 Nr. 1 LFGB
Art. 7 Abs. 1 a der VO (EU) Nr. 1169/2011 i.V.m. § 11 Abs. 1 Nr. 1 LFGB
§ 60 Abs. 1 Nr. 2 LFGB

Veröffentlichungsdatum: 07.02.2024

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