Late night Pizzeria

Hirschhorner Straße 1 A

64646 Heppenheim

Verstoß festgestellt am 04.01.2024

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen:
Es wurde eine Grundreinigung aller Geräte (Dönerschneider, Pizzaofen, Gewürzdosen, Soßenflaschen, Zutatenbehälter, Käsereibe, Schöpflöffel,
Teigmaschine, Mikrowelle und Vorratsbehälter) und Oberflächen verfügt. Der Fußboden war im gesamten Betrieb stark verunreinigt. Die Lagerung der Kleidung war unhygienisch. Der Abfall wurde nicht zeitnah entfernt.
Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Hände trocknen.
Die Kühlgeräte, ein Mikrowellengerät und zahlreiche Regalborde waren verunreinigt. Das Lebensmitteltransportfahrzeug war so stark verunreinigt, dass auch hier eine Grundreinigung aller Oberflächen erforderlich war.
Lebensmittel wurden nicht geeignet gelagert und somit einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt.
Über unverpackte leicht verderbliche Lebensmittel wurden Kartonagen gelagert. Geflügelfleisch wurde ohne Umverpackung im Kühlschrank gelagert. Das Schmelzwasser tropfte auf die darunter nicht verpackten gelagerten Tomaten und Soßen.
Eingetrocknete Lebensmittel (Blauschimmelkäse) wurden zur Verarbeitung bereitgehalten. Es wurde leicht verderbliche Lebensmittel (5. Packungen Mozzarella und 2. Packungen Weichkäse) bei einer nicht angemessenen Temperatur im Fahrzeug gelagert.
Bei der zweiten Nachkontrolle am 15.02.2024 wurden erneut kleinere hygienische Mängel hinsichtlich der Betriebshygiene festgestellt. Insgesamt hat sich der hygienische Zustand zum Zeitpunkt der Kontrolle als vertretbar dargestellt.

Art 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i.V.m.
Anh. II Kap. IX Nr. 3 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV
Anh. II Kap. V Nr. 1a i.V.m § 2 Nr. 5 LMRStV

Veröffentlichungsdatum: 07.02.2024

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