Asia Bistro Goldene Ente

Hailerer Str. 3A

63571 Gelnhausen

Verstoß festgestellt am 18.12.2023

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. So wurden beispielsweise offene, leicht verderbliche Lebensmittel unter unhygienischen Bedingungen gelagert. Zudem waren mehrere Bedarfsgegenstände mit direktem Lebensmittelkontakt verunreinigt.

Bei der Nachkontrolle am 16.01.2024 waren die festgestellten Mängel behoben.

Gegenstände und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren nicht ordnungsgemäß gereinigt.

Vorbereitungsraum/Lager:
Mehrere Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren verunreinigt, u. a.:

- Auf einem Arbeitsbereich stand ein Stapel mit Sieben und Schüsseln. Die Siebe waren teilweise mit dunklen Belägen und angetrockneten
Lebensmittelresten verschmutzt.
- An einem Regal hing ein Sparschäler, der mit angetrockneten Rückständen verschmutzt war.
- Der Innenraum einer Nudelmaschine war mit angetrockneten Teigresten verschmutzt.
- Auf der Arbeitsfläche lag eine Spachtel, die äußerlich mit dunklen Belägen verschmutzt war.
- Es standen dort Bretter, die mit dunkeln Belägen verschmutzt waren. Auf einem Brett lag ein dunkel verfärbtes Küchenbeil.
- Auf einem Regal stand ein Sammelbehälter mit verschmutzten Löffeln. Darunter standen gestapelte Töpfe und Deckel, die mit Schmutzbelägen
verunreinigt waren.

Vorrätig gehaltene Rohstoffe und Zutaten wurden bei der Lagerung nicht vor Kontamination geschützt.

Theke/Tresen:
Ein Großteil der Oberflächen und Abstellflächen der Schränke, Schranktüren und Kühlmöbel waren nicht unerheblich mit angetrockneten Belägen und Anhaftungen verschmutzt. Die Schubladendichtungen der Kühlschubladen waren augenscheinlich verschimmelt. Es befanden sich unverpackte Lebensmittel (Geflügelfleisch gegart, Sprossen, geschnittene Bohnen, Zucchini und Paprika) in diesen Möbeln, u. a. in der Saladette.

Der Reinigungszustand der Betriebsstätte war unzureichend.

Kühlraum:
Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.

Die Regalböden und deren Unterseiten waren teilweise mit dunkeln Belägen und braunen Ablagerungen verunreinigt. Teilweise standen verschmutzte leere Behälter auf diesen Regalen.

Theke / Tresen:
Der Reiskocher war an verschiedenen Stellen mit Belägen verunreinigt.
Die unversiegelten Stoßkanten der Arbeitstische waren mit diversen Rückständen verschmutzt.

Der Besteck- und Geschirrabtropfsammler war im Bodenbereich mit gelben und schwarzen Belägen verschmutzt.

Der Innenraum der Geschirrspülmaschine sowie der Spülkorb waren mit alten Rückständen verunreinigt.

Vorbereitungsraum/Lager:
Neben der Arbeitsfläche lag eine Box mit Schneebesen und Küchenutensilien. Die Oberfläche und der Innenraum waren mit krustigen Belägen verschmutzt.

Ein Großteil der Oberflächen und Abstellflächen der Regale, Gefriertruhen, Fliesen, Herd, Vakuummaschine, Fenster, Waschbecken, Heizkörper und Arbeitsflächen waren mit dunklen Belägen und angetrockneten Rückständen und Lebensmittelbestandteilen verunreinigt. Ein Teil der Greifflächen von Türen, Schaltern und Wänden waren mit dunklen Belägen verunreinigt.

Im Regal stand ein Mixer, dessen Oberfläche vom Motorblock mit gelben und dunklen Ablagerungen verschmutzt war. Zudem befand sich dort eine Mulinette, die mit dunklen Belägen verschmutzt war.

In der Betriebsstätte war keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet.

Kühlraum:
Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Außerdem wurde ein Topf mit gekochten Speisen auf einem mit dunklen Belägen verschmutzten Tablett abgestellt.

An mehreren Stellen standen Leitern und Aufstiegshilfen in unmittelbarer Nähe zu Lebensmitteln und Verpackungsmaterialien, die nicht unerheblich verschmutzt waren.

Es wurden Lebensmittelbehälter (u. a. Ölflaschen) auf dem Boden gelagert.


Vorbereitungsraum / Lager:
Teilweise wurden in Behältern, die mit Belägen verschmutzt waren, Lebensmittel gelagert, u. a. Reis.

Der Betrieb verfügte über nicht ordnungsgemäße Handwaschbecken.

Theke/Tresen:
Das Handwaschbecken war mit Kellen und Löffeln belegt und nicht nutzbar. Während dem Herstellen, Verarbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln hat keine Händereinigung stattgefunden.

Vorbereitungsraum / Lager:
Das Handwaschbecken war mit Gegenständen (Gemüsehobel) belegt und nicht nutzbar. Während dem Herstellen, Verarbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln hat keine Händereinigung stattgefunden.

Bei der Nachkontrolle am 16.01.2024 waren die festgestellten Mängel behoben.

Zu Nr. 1)
§ 2 Nr. 5 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. V Nr. 1a VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 2)
§ 2 Nr. 8 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 3)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. I Nr. 1 VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 4)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 5)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. I Nr. 4 VO (EG) Nr. 852/2004.

Veröffentlichungsdatum: 06.02.2024

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