Mirac Markt

Am Hohen Weg 30

60488 Frankfurt am Main

Verstoß festgestellt am 03.01.2024

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Fleisch- und Wurstabteilung: Es wurde frisches Geflügelfleisch ohne Angabe des Verbrauchsdatums zum Verkauf vorrätig gehalten. Es wurde zuvor tiefgefrorenes Fleisch (Lammkeulen) ohne die Angabe "aufgetaut" abgegeben. Die Fleischkühltheke war innen, unter den Abdeckungen und an den hinteren Lüftungsgittern schimmelähnlich verunreinigt. In der Ablaufrinne befand sich eine rote, schleimige Flüssigkeit. Eine schwarze Fleischschale mit Hähnchenschenkeln war beschädigt und gesplittert. Am Handwaschbecken fehlte ein Spritzschutz zum angrenzenden Arbeitsbereich zum Schutz der Lebensmittel vor Kontamination. Der Fleischwolf ohne aktive Eigenkühlung befand sich in einem ungekühlten Bereich. Die Unterschränke waren innen verunreinigt. Die Wände waren teilweise im Bodenbereich verunreinigt. Die Steckdosen im Bereich des Handwaschbeckens waren schimmelähnlich verunreinigt. Die Armatur des Handwaschbeckens war verunreinigt und verkalkt. Es wurde eine ungeeignete elektrische Insektenfalle unmittelbar über dem Bereich aufgestellt/angebracht, in
dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde, so dass eine Kontamination der Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen war. Die Auffangschale der elektrischen Insektenfalle war mit zahlreichen toten Insekten verunreinigt. Der Standventilator auf der Fleischtheke war verunreinigt.

Kühlraum: Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft. Es erfolgte keine Trennung von reinen- sowie unreinen Waren. Im Kühlraum wurden u.a. unzureichend verpacktes Rindfleisch, ungewaschenes Gemüse (teilweise in Holzkisten) und die Retouren aus den SB-Kühltheken unmittelbar nebeneinander gelagert. Es wurden leichtverderbliche Lebensmittel (Rindfleischzuschnitte zur Hackfleischherstellung) unabgedeckt gelagert. In unmittelbarer Nähe von unverpackten, leicht verderblichen Lebensmitteln wurden mikrobiologisch problematische Produkte gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der leicht verderblichen Lebensmittel war nicht auszuschließen. Das unverpackte Rindfleisch hatte direkten Kontakt zu einer Holzkiste mit ungewaschenem Lauch. Der Fußboden war verunreinigt.

Bäckereiabteilung: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. In mehreren Unterbauschränken und auf dem Fußboden des Zwischenraumes befand sich Mäusekot. Es wurden betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände (Klarlack, Wandfarbe) im Hygienebereich aufbewahrt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Der Auslauf des Kaffeevollautomaten war stark verunreinigt. Die Tropfschale des Kaffeevollautomaten war verunreinigt. Das Abflussgitter/sieb des Handwaschbeckens war stark verunreinigt. Die Armatur des Handwaschbeckens war verkalkt. Es wurden Lebensmittel abgegeben, ohne auf deren überschrittenes Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) hinzuweisen (Getrocknete Paprika zum Füllen MHD 10.11.2023, getrocknete Zucchini zum Füllen MHD 10.11.2023). Bei der ebenfalls am 03.01.2024 stattgefundenen Beschwerdekontrolle wurden im Verkaufsraum ebenfalls mehrere Lebensmittel mit überschrittenen MHD festgestellt. Das Gewürzregal war verunreinigt. Es wurden verdorbene und damit nicht sichere und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignete Lebensmittel in Verkehr gebracht, u.a.: Kaki mit schimmelähnlichen und fauligen Stellen, Mangos mit fauligen Stellen, Mandarinen mit fauligen Stellen. Es wurden Lebensmittel einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt (der Außenaufbau mit Obst war nicht vollständig überdacht, stellenweise lief das Regenwasser auf das Obst und in die Verpackungen). Es wurden verdorbene und damit nicht sichere und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignete Lebensmittel in Verkehr gebracht. U.a.: Khaki mit fauligen stellen, Nektarinen mit faulig, runzligen Stellen. Es wurden Lebensmittel in Verkehr gebracht, die die vom Hersteller auf der Packung angegebene Höchsttemperatur überschritten hatten (Die Sauerkrautköpfe wurden ungekühlt gelagert, Solltemperatur lt. Hersteller zwischen +4° und +8°C). Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.

Verkaufsraum: Die Tiefkühltruhe war stark vereist. Die Laufschienen der Tiefkühltruhendeckel waren verunreinigt. Die SB-Regale waren teilweise verunreinigt. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Auf dem Fußboden wurde stellenweise Mäusekot festgestellt. Das SB-Getränkekühlregal war stellenweise schimmelähnlich verunreinigt. Die Wabengitter des SB-Wurstkühlregals waren verunreinigt. Die Wabengitter des SB-Wurstkühlregals waren stellenweise schadhaft. Die Innenflächen des SB-Wurstkühlregals waren schimmelähnlich verunreinigt. Der Innenbereich des SB-Wurstkühlregals, insbesondere die Ablaufrinne, war schimmelähnlich und mit schleimigen Ablagerungen verunreinigt. Die Wabengitter des SB-Moprokühlregals waren verunreinigt. Die Innenflächen des SB-Moprokühlregals waren schimmelähnlich verunreinigt. Der Innenbereich des SB-Moprokühlregals, insbesondere die Ablaufrinne, war schimmelähnlich verunreinigt.

Lagerraum EG: Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich. Mehrere Reinigungsgeräte waren erheblich verunreinigt.

Personalraum: Das Personal rauchte in diesem Bereich. Die Tür zum direkt angrenzenden Lagerraum war nicht verschlossen.

Personaltoilette: Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Einmalpapierhandtücher im Spender). Das Handwaschbecken war verunreinigt. Das Toilettenbecken war verunreinigt. Die Fensterbank war verunreinigt.

siehe Kontrollpunkt 1

siehe Kontrollpunkt 1

siehe Kontrollpunkt 1

siehe Kontrollpunkt 1

Bei der Nachkontrolle am 19.01.2024 waren die hygienischen Mängel abgestellt.

§ 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 06.02.2024

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