Pizzeria Party

Frankfurter Straße 24

63263 Neu-Isenburg

Verstoß festgestellt am 04.01.2024

Es wurden nicht unerheblliche hygienische Mängel festgestellt, wodurch die Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung oder sontigen Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren (Verschmutzungen und Schädlingsbefall).
Aufgrund der vorgefundenen gravierenden Mängel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt.

Die Betriebsräume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.

Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Getränke-Theke/ Pizza-Theke:
• Der gesamte Getränkekühltresen war stark verunreinigt, u. a. war der Innenraum, Randbereiche, die Dichtungen der Schränke, sowie die Kältemaschine im Gehäuseinneren und die Lüftungsgitter augenscheinlich stark verschimmelt. Des Weiteren wiesen die vorrätig gehaltenen Getränkeflaschen und Getränkedosen stellenweise schimmelähnliche Beläge auf.
• Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurden lebende Mäuse im Gastraum und im Pizzazubereitungsbereich gesichtet. Im erheblichen Umfang waren Schadnagerausscheidungen (Mäusekot und Mäuseurin) im gesamten Thekenbereich auf Ablageflächen, Unterbauschränken und auf dem Fußboden vorzufinden. Es wurden zudem Mäusenester und Mäusespuren unter der Theke im Pizzazubereitungsbereich und unter den Sitzgarnituren im Gastraum vorgefunden.
• Mehrere Einrichtungsgegenstände im Pizzazubereitungsbereich waren erheblich verunreinigt, u. a. wurden Schadnagerausscheidungen (Mäusekot und Mäuseurin) auf sämtlichen Oberflächen der Thekeneinrichtung vorgefunden. Des Weiteren waren die Unterbauchkühleinrichtungen, die Auftischkühleinrichtung und die Handkontaktflächen der gesamten Einrichtungsgegenstände altverschmutzt.
• Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.
• Der Pizzaofen (Holzofen) war im Inneren an den Außenwänden stark verunreinigt.
• Bei der Aufbewahrung von leicht verderblichen Lebensmitteln wurde die Herstellertemperaturangabe bzw. die produktspezifische Höchsttemperatur überschritten. (gemessene Temperatur , Salami + 12,9 Grad Celsius, geriebener Käse + 14,4 Grad Celsius)
• Der Pizzaschieber wurde unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt, so dass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte.
• Es wurden Pizzakartons zur Verwendung bereitgehalten, die verunreinigt waren.
• Mehrere Ausrüstungsgegenstände, die in der Lebensmittelzubereitung verwendet wurden, waren für den Kontakt mit Lebensmitteln nicht geeignet, u.a. wurden Malerspachtel vorgefunden.

Küche:
• Es wurden im erheblichen Umfang Schadnagerausscheidungen im gesamten Küchenbereich (Mäusekot und Mäuseurin) auf Gerätschaften (Spülmaschine) und Einrichtungsgegenständen vorgefunden. Des Weiteren wurde unter den Einrichtungsgegenständen Mäusespuren und Fraßspuren an Versorgungsleitungen festgestellt.
• Mehrere Einrichtungsgegenstände waren stark verunreinigt, u.a. Kochzeile, Unterbaukühlschränke und Ablageflächen waren stark verunreinigt/verfettet. Der Zwischenbereich, sowie die Handkontaktflächen der Einrichtung waren durch ältere Schmutzanhaftungen und schmierige Rückstände stark verunreinigt.
• Mehrere Ausrüstungen (Fritteusenkelle, Schneidebretter, Schneebesen und Kellen), mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren stark verunreinigt.
• Der Innenraum, die Randbereiche der Klappentür und Scharnieren der Geschirrspülmaschine waren mit älteren schmierigen Rückständen verunreinigt.

Vorbereitung:
• Der Tischdosenöffner war mit schimmelähnlichen und älteren Schmutzbelägen verunreinigt.
• Die gesamte Aufschnittmaschine (Messer, Messerschutz und Schlitten), waren mit alten bräunlich, schmierigen Belägen stark verunreinigt. Des Weiteren war das Messer stark angerostet.
• Die Küchenmaschine und das Zubehör war stark mit älteren, schmierigen Schmutzbeläge verunreinigt.
• Mehrere Ausrüstungen (Rührmaschine, Lebensmittelbehälter, Messer usw.) mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren stark verunreinigt.

Kühlraum:
• Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.
• Die Regale waren mit Schadnagerausscheidungen (Mäusekot) verunreinigt.
• Der Verdampfer war schimmelähnlich verunreinigt.

Lagerraum:
• Es wurden lebende Mäuse gesichtet. Die gesamten vorrätig gehaltenen vorverpackten Lebensmitteln, Regalböden und Fußboden waren stark mit Schadnagerausscheidungen (Mäusekot und Mäuseurin) verunreinigt. Des Weiteren wiesen Lebensmittelverpackungsmaterialien wie z.B. Pizzakartonagen, Lebensmittelkonserven und Kartonagen, Fraßspuren von Mäusen auf.
• Es wurden verunreinigte Lebensmitteltransportbehälter (Pizzakartonagen) für die Verwendung bereitgehalten.

Die Mängel waren am 23.02.2024 durch eine gründliche Reinigung und Desinfektion sowie eine Schädlingsbekämpfung durch ein Fachunternehmen beseitigt.

Aufgrund der vorgefundenen erheblichen Hygienemängel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehr-bringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt.

Betroffene Lebensmittel: Alle Lebensmittel, die in der Betriebsstätte hergestellt, verarbeitet und in Verkehr gebracht wurden (u. a. Pizza, Pasta, Salate, Soßen)

§ 60 Abs. 2 Nr. 26a LFGB; § 10 Nr. 1 und § 3 Satz 1 LMHV; Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 iVm Anhang II Kap. I Nr. 1 und Anhng II Kap. IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 02.02.2024

Offenbach

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