Erva Bäckerei

Justus-von-Liebig-Straße 1

63128 Dietzenbach

Verstoß festgestellt am 08.01.2024

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, wodurch die Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung oder sonstogen Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren (Verschmutzungen und Schädlingsbefall).
Aufgrund der vorgefundenen gravierenden Mängel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt.

Die Betriebsräume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.

Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Backstube:
• Mehrere Geräte/Maschinen (u.a. Teigkneter), mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren zum Teil hochgradig mit alten Verschmutzungen versehen.
• Mehrere Ausrüstungen (u.a. Wägen), mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren verunreinigt.

Die festgestellten Mängel waren am 19.01.2024 durch eine gründliche Reinigung und Desinfektion, sowie eine Schädlingsbekämpfung durch ein Fachunternehmen beseitigt.

Aufgrund der vorgefundenen erheblichen Hygienemängel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt.

Betroffene Lebensmittel: Alle Lebensmittel, die in der Betriebsstätte hergestellt, verarbeitet und in Verkehr gebracht wurden (u. a. Backwaren, Brötchen, Kuchen)

§ 60 Abs. 2 Nr. 26a LFGB; § 10 Nr. 1 und § 3 Satz 1 LMHV; Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 iVm Anhang II Kap. I Nr. 1 und Anhang II Kap. IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 02.02.2024

Offenbach

Der Landrat des Kreises Offenbach

Kreisverwaltung

Gottlieb-Daimler-Str. 10

63128 Dietzenbach