Bäckerei Moos GmbH

Eichstr. 4

35415 Pohlheim

Verstoß festgestellt am 11.12.2023

Es wurden erhebliche hygienische und bauliche Mängel festgestellt, welche die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung von Lebensmitteln und Speisen darstellen.
Der stetigen Sauber- und Instandhaltung der gesamten Betriebsstätte wurde nicht nachgekommen.
In beiden Lagerräumen sowie im Vorbereitungsraum befanden sich Kotspuren von Schadnagern auf dem Boden insbesondere hinter und unter Einrichtungsgegenständen. In einem Lagerraum wurden die Überreste einer toten Maus in einer alten Schlagfalle vorgefunden.
Im o. g. verunreinigten Lagerbereich wurden Lebensmittelbedarfsgegenstände, wie u. a. Backwarentüten, Tortenboxen, Bleche, Aufbewahrungsdosen sowie Tortenblisterfolien offen aufbewahrt. Zudem befanden sich an den Wänden im Lagerbereich stellenweise schimmelähnliche Verunreinigungen und abfallender Putz.
Die Verkaufskühlvitrine, in der zum Zeitpunkt der Kontrolle Torten zum Verkauf vorrätig gehalten wurden, war unter der Verkaufsplatte sowie im Bereich des Kühlaggregats verunreinigt.
Der Boden im Verkaufsbereich war besonders unter dem Backofen verunreinigt.
Es wurde eine sofortige Grundreinigung des gesamten Betriebes, die unverzügliche Beseitigung der hygienischen Mängel sowie eine unverzügliche Schädlingsbekämpfung durch eine Fachfirma angeordnet. Es wurde das Herstellen, Verarbeiten und Abgeben von Lebensmitteln untersagt.
Bei der Nachkontrolle am 12.12.2023 waren die Mängel weitestgehend beseitigt und die angeordnete Betriebsschließung wurde aufgehoben. Bis zum 02.01.2024 waren alle Mängel beseitigt.
Rechtsgrundlagen:
Art. 4 Abs. 2 VO (EG) 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr.1 i.V.m. § 3 Satz 1 i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB,
Art. 4 Abs. 2 VO (EG) 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr.1 i.V.m. Kap. IX Nr. 3 i.V.m. § 3 Satz 1 i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB,
Art. 4 Abs. 2 VO (EG) 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 3 i.V.m. § 3 Satz 1 i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB,
Art. 4 Abs. 2 VO (EG) 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 3 i.V. m. Kap. X Nr. 2 i.V.m. § 3 Satz 1 i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB

Veröffentlichungsdatum: 01.02.2024

Gießen

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