„City Alm“ der City Betriebs GmbH

Carl-Theodor-Reiffenstein-Platz 5

60313 Frankfurt am Main

Verstoß festgestellt am 14.12.2023

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt.

Theke / Tresen: Der Fußboden war verunreinigt und es lag dort vermehrt Mäusekot. Die Dichtungen des Kühltresens waren verunreinigt. Der Ablageort der Eisschaufel war ungeeignet. Die Warmwasserzufuhr des Handwaschbeckens war nicht zeitnah gewährleistet. Spülküche: Der Fußboden war verunreinigt und es lag dort vermehrt Mäusekot. Die Geschirrspülbrause war verunreinigt. Küche: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen stark verunreinigt. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden (Eimer mit Zwiebeln). Die Fenster waren während des Herstellungsprozesses nicht geschlossen und verriegelt. Dadurch wurde die Kontamination von Lebensmitteln begünstigt. Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren verunreinigt und lagen in einer verunreinigten Holzkiste (Messer). Die Maurerkelle, der in der Lebensmittelherstellung eingesetzt wurde, bestand nicht aus für Lebensmittel geeignetem Material. Die Fritteuse war an den Auslaufhähnen verunreinigt / verfettet.

Vorbereitung: Der Fußboden war verunreinigt und es lag dort vermehrt Mäusekot. Der Unterschrank, in welchem Vesperbretter gelagert wurden, war mit Mäusekot verunreinigt. Theke / Tresen (Lounge): Das auf dem Boden im Kühltresen angesammelte Kondenswasser konnte nicht abfließen. Lagerbereich (Lounge): Der Fußboden war mit Mäusekot verunreinigt. Theke / Tresen (Beach Club): Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Lagerhütte: Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Personaltoilette: Die Warmwasserzufuhr des Handwaschbeckens war nicht zeitnah gewährleistet. Getränkekühlraum: Die Decke war schimmelähnlich verunreinigt. Weihnachtsmarkt-stände Crepès und Glühwein: Die Warm- und Kaltwasserzufuhr für die beiden Handwaschbecken war abgestellt.

§ 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 01.02.2024

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