Eierhof Arnold

Außerhalb 76 a

64646 Heppenheim

Verstoß festgestellt am 14.12.2023

Verschiedene Bereiche waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen angeordnet wurde.

Imbissbude:
Die Wandbereiche waren aus rohem Holz, Gespinnste waren an der Decke erkennbar, die Beleuchtung war mit Insektenkot verunreinigt, auf dem unsauberen Fußboden wurden Lebensmittel, Werkzeuge, Gerätschaften und Abfall gelagert. Es fehlte ein Handwaschbecken. Gegenstände und Ausrüstung, die unmittelbar mit Lebensmitteln in Berührung kommen waren verunreinigt. Hier als Beispiel: Der Wurstschneider, die Fritteuse und der Grill waren verunreinigt. Ebenso 3 Glühweintöpfe. Teilweise befand sich noch Glühwein in den Töpfen. Im Spülbereich gibt es keine Möglichkeit in Form einer Geschirrspülmaschine oder eines Spülbeckens um eine geeignete Reinigung der in Benutzung befindlichen Geräte, die mit Lebensmittel in Berührung kommen durchzuführen.
Bei der Nachkontrolle am 15.12.2023 hinsichtlich des Verkaufsstandes für den Weihnachtsmarkt /Imbissbude wurden die Mängel /Auflagen verträglich erfüllt.

Eierpackstation
Es wurden Lebensmittel in Verkehr gebracht, die unter ekelerregenden Umständen gelagert wurden.
Die Eiersortiermaschine war mit eingetrockneten Eieresten und -schalen verunreinigt. Das Fahrzeug war weiterhin, in Bereichen in denen mit Lebensmitteln um gegangen wird, stark verschmutzt. Eierhorden waren verunreinigt. In der Hygieneschleuse war der Fußboden verunreinigt. Es wurden Holzkisten, Schuhe und private Gegenstände gelagert. Eine Schmutzfangmatte war verunreinigt. Der Durchlauferhitzer für das Handwaschbecken war mit Kalkablagerungen verunreinigt.

Abfälle:
Abfälle und gefährliche Stoffe wurden nicht so gelagert bzw. es wurde nicht so damit umgegangen, dass eine Kontamination verhindert wurde.
An verschiedenen Stellen auf dem Betriebsgelände wurden aussortierte Eier und gefärbte Eier, damit nicht sichere und nicht zum Verzehr durch
den Menschen geeignete Lebensmittel, gelagert.
Der Behälter für die nicht für den menschlichen Verzehr bestimmten tierischen Neben- und/bzw. Folgeprodukte war verunreinigt.

Neben der Tonne wurde eine nicht angeschlossene Gefriertruhe gelagert, die stark verunreinigt war. Es wurde ein beißender Gestank wahrgenommen.
Es wurden im Lagerbereich verdorbene gelagert und damit nicht sichere und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignete Lebensmittel in Verkehr gebracht. An bereit gehaltenen Clementinen und Rosenkohl waren deutlich schimmelartige Spuren erkennbar.

Bei der Nachkontrolle des Eierhof Arnold am 07.02.2024 waren die Mängel vollumfänglich abgestellt.
Die Kontrolle bezog sich auf die Eierpackstelle, den Lebensmittelhandel und die dazugehörigen Betriebsteile.

Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 3 i.V.m. §3 Satz 1 LMHV
Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a
Art. 14 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. Abs. 2b und 5 § 60 Abs. 1 Nr. 1 LFGB

Veröffentlichungsdatum: 30.01.2024

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