Gaststätte Tanjine Manufaktur

Hauptstraße 60

64625 Bensheim

Verstoß festgestellt am 03.01.2024

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen:
Alle Lager, der Anlieferungsbereich für Wareneingang, die Kellerräume, das Kühlhaus und der Produktionsraum der Küche waren insgesamt stark verunreinigt.
Es wurde Personal beschäftigt, das beim Behandeln von Lebensmitteln keine ausreichende Schutzkleidung trug. Die Straßenbekleidung wurde nicht ausreichend abgedeckt.
Der Backofen war im Inneren deutlich durch Altschmutzablagerung und Brösel verunreinigt. Ebenso verunreinigt war die die Geschirrspülbrause und die Außenfläche der Spülmaschine und die Mikrowellengeräte. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Auch wurden mehrere Reinigungsgeräte direkt in einem Bereich abgestellt, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.
Das Handwaschbecken war mit zahlreichen Gegenständen (Topfuntersetzer, Topflappen, Geschirr) belegt und nicht nutzbar. Während dem Herstellen, Verarbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln hat keine Händereinigung stattgefunden. Die Lebensmittel wurden der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Kontaminationen ausgesetzt.
Die Hackblockfläche war verunreinigt und wies Fugen und Risse auf. Es wurde Lebensmittelverpackungsmaterial so aufbewahrt, dass es einer nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontaminationsgefahr ausgesetzt war.
Am 10.01.24 wurde die Betriebsstätte im Rahmen einer Nachkontrolle nochmals überprüft. Grundreinigungsmaßnahmen wurden vollzogen. Die allgemeine Betriebshygiene wurde deutlich verbessert.

Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m.
Anh. II Kap. I Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV
Anh. II Kap. I Nr. 4 i.V.m. § 3 Satz 1LMHV i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV
Anh. II Kap. IX Nr. 3 i.V.m. § 3 Satz 1LMHV i. V. m. § 10 Nr. 1 LMHV
Anh. II Kap. X Nr. 2 i. V. m. Kap. IX Nr. 3 i.V. m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV
Anh. II Kap. V Nr. I Buch. a i.V.m § 2 Nr. 5 LMRSTV
Anh. II Kap. V Nr. I Buch. b i.V.m § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV
Anh. II Kap. XII Nr. 1 i. V. m. § 4 Abs. 1 LMHV i. V. m. § 10 Nr. 3 LMHV
Anh. II Kap. VIII Nr. 1 i. V. m. Kap. IX Nr. 3 i. V .m. § 3 Satz 1 LMHV i. V. m. § 10 Nr. 1 LMHV

Veröffentlichungsdatum: 29.01.2024

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