Gebr. Kinnel Verwaltungs UG

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63165 Mühlheim a.M.

Verstoß festgestellt am 24.10.2023

Es wurde ein Mäusebefall festgestellt, wodurch die in Verkehr gebrachten Lebensmittel (u.a. Kuchen und Speiseeis) der Gefahr einernachteiligen Beeinflussung oder sonstigen Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren. Aufgrund der vorgefundenen gravierenden Mängel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln z.T. vorübergehend untersagt.

Im Bedienbereich inkl. Kuchentheke, in der Speiseeistheke, der Küche, der Bäckerei, im Flur und Getränkelager wurden gravierende hygienische Mängel auf diversen Oberflächen wie z. B. dem Fußboden, den Wände, an Schränken, Arbeitstischen, Ausrüstungsgegenständen, Maschinen usw. festgestellt, indem augenscheinlich angetrockneter Mäusekot auf diversen Schrankoberflächen vorgefunden wurden, wodurch die dort in Verkehr gebrachten Lebensmittel (u.a. Kuchen und Speiseeis) der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung oder sonstigen Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren.

Reinigung und Desinfektion

Mängelbehebung: 25.10.2023, außer Kuchenkühltheke; die dortigen Mängel waren bei der Kontrolle am 14.12.2023 beseitigt.

§ 60 Abs.2 Nr.26a LFGB iVm § 10 Nr.1 LMHV sowie § 3 Satz 1 LMHV, Art. 4 Abs.2 VO (EG) Nr. 852/2004 iVm Anhnang II Kap. I Nr.1 und Kap. IX Nr.3 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 22.01.2024

Offenbach

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