Tiziano Gelato e Caffé

Hermesstraße 4

63263 Neu-Isenburg

Verstoß festgestellt am 02.11.2023

Es wurde ein Schabenbefall festgestellt, wodurch die in Verkehr gebrachten Lebensmittel (Sahnetorte und kühlpflichtige Lebensmittel wie Sahne) der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung oder sonstigen Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren. Aufgrund der vorgefundenen gravierenden Mängel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt.

Es wurde ein Schabenbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt, insbesondere wurden tote Schaben im Unterbau der Spülmaschine vorgefunden. Eine Früherkennung bzw. ein Monitoring und Bekämpfung gegen Schaben (Insekten) fehlte im gesamten Betrieb.

Reinigung und Desinfektion

Behoben am 06.11.2023

Verkaufstheke / -tresen: Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen (z. B. Flüssigseife im Spender). Die angeschlossenen Wasserschläuche (Gartenschlauch) für die Trinkwasserversorgung im Spülbereich bestand nicht aus lebensmittelgeeignetem Material. Im Umgang mit Trinkwasser sind ausschließlich Materialien zu verwenden, die für den Lebensmittelkontakt geeignet bzw. bestimmt sind und keine Kontaminationsquelle für Lebensmittel darstellen. Als Nachweis dient die konkrete Lebensmittel-Zweckbestimmung, eine Konformitätsbescheinigung des Herstellers oder das Glas-Gabel-Symbol. Zum Zeitpunkt der Kontrolle konnten für die angeschlossenen Schläuche, keine Konformi-tätserklärungen vorgezeigt werden. Mehrere Kühleinrichtungen waren teilweise stark vereist. Die Torten-Kühlbedientheke war schimmelähnlich verunreinigt. In einem Teilbereich der Verkaufsbedientheke, der Kühlbedientheke wurden schimmelähnliche Beläge an den Innenflächen/Verdampfer und Versorgungsleitungen festgestellt. Dem Verantwortlichen wurde deshalb das Vorrätighalten von kühlpflichtigen Lebensmitteln in diesem Bereich untersagt. Die vorrätig gehaltenen Sahnetorten wurden freiwillig unschädlich beseitigt.

Reinigung und Desinfektion

Behoben am 06.11.2023

Lager Trockenwaren: Es wurde Straßenkleidung offen im Lager, in dem Lebensmitteln gelagert wurden, aufbewahrt.

Entfernen der Straßenkleidung

Behoben am 06.11.2023

§ 60 Abs.2 Nr.26a LFGB iVm § 10 Nr.1 LMHV sowie § 3 Satz 1 LMHV,Art. 4 Abs.2 VO (EG) Nr. 852/2004 in Verbindung mit Anhang II Kap. I Nr. 1 und Anhnag II Kap. IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 22.01.2024

Offenbach

Der Landrat des Kreises Offenbach

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Gottlieb-Daimler-Str. 10

63128 Dietzenbach