König Pizza & Kebap

Dieburger Straße 1

63225 Langen

Verstoß festgestellt am 07.12.2023

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, wodurch die Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung oder sonstigen Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren (Verunreinigungen).
Aufgrund der vorgefundenen gravierenden Mängel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt.

Die Betriebsräume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.

Verkaufstheke:
• Der gesamte Thekenkühltresen war stark verunreinigt, u. a. war der Innenraum, die Dichtungen der Kühlschubladen, Randbereiche, sowie die Kältemaschine im Gehäuseinneren, an den Ventilator und am Lüftungsgitter stark mit älteren Schmutzbelägen und angetrockneten Lebensmittelrückständen verunreinigt.
• Mehrere Ausrüstungen/Gerätschaften, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, waren verunreinigt.

Vorbereitung:
• Mehrere Einrichtungsgegenstände (Spülbecken, Unterbaukühlschränke und Kühleinrichtungen) waren äußerlich stark verfettet / verunreinigt und im Inneren mit starken Schmutz- und Schmierbelägen verunreinigt.
• Die Teigmaschine war stellenweise an der Lackbeschichtung beschädigt.
• Das Mikrowellengerät war verunreinigt.
• Mehrere Behälter, die zur Aufbewahrung von Lebensmitteln bereitgehalten wurden, waren stark verunreinigt.

In der Vorbereitung, im Kühlraum und in der Tiefkühlzelle wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.

Die festgestellten Mängel waren am 22.01.2024 durch umfassende bauliche Sanierungsmaßnahmen im gesamten Betrieb, Neuanschaffung der Einrichtungsgegenstände und Gerätschaften sowie einer gründlichen Reinigung und Desinfektion behoben.

Aufgrund der vorgefundenen erheblichen Hygienemängel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln wie Drehspieße, Soßen, Hackfleischmasse für Lahmacun und Zutaten, u.a. geschnittene Salate, Zwiebeln, Tomaten und Gurken vorübergehend untersagt.

§ 60 Abs. 2 Nr. 26a LFGB; §§ 10 Nr. 1 und 3 Satz 1 LMHV; Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 iVm Anh. II Kap. I Nr. 1 und Anh. II Kap. V Nr. 1a und b

Veröffentlichungsdatum: 22.01.2024

Offenbach

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63128 Dietzenbach