Snack World

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Verstoß festgestellt am 16.10.2023

Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Mäusebefall und ein Rattenbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Räume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.
Küche: Es wurde eine Insektenklebefalle, die mit toten Insekten behaftet war, unmittelbar über dem Bereich angebracht, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde, so dass eine Kontamination der Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen war. Der Tischdosenöffner, die Geschirrspülmaschine, das Ventilatorschutzgitter des Kühlschrankes, der Kombidämpfer, die Tiefkühltruhe, die Aufschnittmaschine, sämtliche Schubladen, die Hängeschränke und mehrere Einrichtungsgegenstände (Unterbauten etc.) waren verunreinigt. Kühlschrank: Es wurden leichtverderbliche Lebensmittel unabgedeckt gelagert. Es wurden zudem vorverpackte leicht verderbliche Lebensmittel in den Verkehr gebracht, deren Verbrauchsdatum überschritten war ("Hähnchenbrustfilet-Teilstück", zu verbrauchen bis: 14.10.23). Unterbau Spülbecken: Eine verweste Ratte wurde vorgefunden.
Theke / Tresen gekühlte Ware: Mehrere Einrichtungsgegenstände (Theken-Einrichtung) waren verunreinigt (Schadnagerkot; Schadnagergift lose etc.). Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar. Während dem Herstellen, Verarbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln hat keine Händereinigung stattgefunden. Die Lebensmittel wurden der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Kontaminationen ausgesetzt. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). Der Kontaktgrill, die Tiefkühltruhe und mehrere Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren verunreinigt (Brötchenkörbe). Tiefkühltruhe: Im Umgang mit Lebensmitteln wurden Materialien verwendet, die für den Kontakt mit Lebensmitteln nicht geeignet waren (Müllbeutel).
Theke / Tresen Suppen: Der Kühltisch und die Bain-Marie waren verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt (Schadnagerkot). Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Fußboden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Zudem wurde Verpackungsmaterial auf dem Fußboden gelagert. Mehrere Einrichtungsgegenstände waren verunreinigt (Unterbauten / Theke: Schadnagerkot, Schmierspuren Schadnager).
Personaltoilette: Im Vorraum der Personaltoilette wurden Lebensmittel aufbewahrt bzw. gelagert. Ein Reiskocher wurde auf dem Fußboden betrieben. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern).
Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall (Mäuse und Ratten) wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle am 24.10.2023 zum großen Teil behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

Veröffentlichungsdatum: 10.01.2024

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