Osaka Sushi & Asia

Bahnhofstr. 63

35390 Gießen

Verstoß festgestellt am 06.11.2023

Es wurden erhebliche hygienische Mängel festgestellt, welche die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung von Lebensmitteln und Speisen darstellen. Fußböden waren insbesondere unter Einrichtungsgegenständen verunreinigt und im Laufbereich mit Pappe ausgelegt, so dass eine hygienische Reinigung der Böden nicht möglich war. Im Vorbereitungs- und Produktionsbereich waren die Wände unter den Arbeitsflächen sowie die Arbeitsflächen selbst verschmutzt. Die Oberfläche des Arbeitstisches war aufgrund von Beschädigungen nicht so beschaffen, dass eine leichte Reinigung möglich war. Einrichtungsgegenstände wie z. B. Tische und Regale waren verunreinigt. Ausrüstungsgegenstände wie z. B. Teigschaber oder Messer wurden offen unter einer verunreinigten Arbeitsfläche aufbewahrt. Kühleinrichtungen waren sowohl im Bereich der Türdichtungen als auch an den Türgriffen verschmutzt.
Die Zubereitung von Reis erfolgte in einem sich auf dem Boden befindlichen Reiskocher.
Im Bereich der Vorbereitung waren die Fenster nicht mit einem zu Reinigungszwecken leicht entfernbaren Insektengitter ausgestattet.
Es wurde das Herstellen, Verarbeiten und Abgeben von Lebensmitteln bis zur Beseitigung der Mängel untersagt.
Bei Folgekontrollen am 07.11.2023 waren die hygienischen Mängel beseitigt und die angeordnete Betriebsschließung wurde aufgehoben.
Rechtsgrundlagen:
Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 2a, b und c i.V.m. § 3 Satz 1 i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB,
Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 3 i.V.m. § 3 Satz 1 i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB,
Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nrn.2, 3 i. V. m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB,
Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. II Nr. 1f i.V.m. § 3 Satz 1 i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB,
Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. II Nr. 1d i.V.m. § 3 Satz 1 i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB,
Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB

Veröffentlichungsdatum: 10.01.2024

Gießen

Die Landrätin des Landkreises Gießen

Kreisverwaltung

Riversplatz 1 - 9

35394 Gießen