Krankenhaus Sachsenhausen

Schulstraße 31

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Verstoß festgestellt am 08.11.2023

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen:

Es wurde in sämtlichen Betriebsbereichen ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen wurde angeordnet. Es wurden leicht verderbliche Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten und dadurch die Kühlkette unterbrochen. In den Kühlschubladen wurden mehrere Pakete Putensteaks von der Brust bei nicht angemessener Temperatur gelagert. Die gemessene Temperatur betrug zwischen +9,3°C und +10,2°C, max. Soll- Temperatur laut Herstellerangabe +2°C- +5°C. Die Räder mehrerer Servier- und Transportwagen waren mit Haarbüscheln verunreinigt. Die Mischdüsen mehrerer Armaturen (an mehreren Kochkesseln) waren verkalkt. Es befand sich Mäusekot auf einem Regalboden zwischen gereinigten Töpfen. Auf dem Abräumwagen befand sich Mäusekot zwischen gereinigten Schöpfkellen und den Stielen der Schneebesen. Auf dem Abräumwagen befand sich Mäusekot in einer gereinigten Schöpfkelle. Es waren weiße Schneidebretter schadhaft, hier lösten sich kleine Plastikteile (Fremdkörpergefahr). Auf einem Transportwagen vor dem Eingang zur Bandportionierung befand sich Mäusekot. Der Innenraum einer Transportspülmaschine war verkalkt und mit alten Rückständen verunreinigt. In einem Lagerraum wurde Mäusekot zwischen diversen Konserven festgestellt. Es waren Regale in einer Kühlzelle schimmelähnlich verunreinigt. Kühlraum Fleisch: Die Unterseite der Regalböden waren schimmelähnlich verunreinigt. Mitarbeiterkantine 1. OG: In der Kühlvitrine wurden leicht verderbliche Lebensmittel (Dressing +11,9°C, vorbereitete Beilagensalate +14,8°C) bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten und dadurch die Kühlkette unterbrochen. Vorbereitung Mitarbeiterkantine 1. OG: Die Türdichtung des Kühlschrankes war schimmelähnlich verunreinigt. Es erfolgte eine Betriebsschließung, das Herstellen von Lebensmitteln wurde kurzzeitig untersagt.

Bei der Nachkontrolle am Abend des 08.11.2023 waren die hygienischen Mängel größtenteils behoben, die Betriebsschließung wurde wieder aufgehoben.

§ 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 10.01.2024

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