Bäckerei Ali Baba

Emmerich-Josef-Straße 13

65929 Frankfurt am Main

Verstoß festgestellt am 09.11.2023

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen:

Es wurde ein Schadnagerbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Es wurde eine sofortige Grundreinigung sämtlicher Betriebsräume und Betriebsgegenständen angeordnet. Die Tiefkühltruhe war stark vereist. Die Tiefkühltruhe war insbesondere an den Führungsschienen verunreinigt. Backstube: Die Holzkisten für Backwaren waren schimmelähnlich verschmutzt. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Bei der Aufbewahrung von leicht verderblich Lebensmitteln wurde die Herstellertemperaturangabe bzw. die produktspezifische Höchsttemperatur überschritten. Die Türrandbereiche sowie die Gummidichtung der Geschirrspülmaschine waren verunreinigt. Im Umgang mit Lebensmitteln (Hackfleisch) wurden Materialien verwendet, die für den Kontakt mit Lebensmitteln nicht geeignet waren. Zum Ablegen von Backwaren wurde eine schadhafte und verschmutzte Decke verwendet. Es wurden Backwaren mit einem schimmelähnlich verschmutzten Tuch abgedeckt. Die maximal zulässige Höchsttemperatur von +7 °C für leicht verderbliche Backwaren mit nicht durchgebackener Füllung oder Auflage wurde überschritten. Die Führungsschienen der Verkaufstheke waren verschmutzt. Die Einrichtung (Schrank im Verkaufsbereich) war von innen mit Mäusekot verschmutzt. Das Herstellen sowie die Abgabe von Lebensmitteln wurde kurzzeitig untersagt. Erschwerend wirkt der Umstand, dass der Betrieb aufgrund der Kontrolle vom 21.07.2022 bereits auf dieser Plattform veröffentlicht war.

Bei der Nachkontrolle am 10.11.2023 waren die hygienischen Mängel größtenteils wieder behoben, die vorübergehende Betriebsschließung wurde aufgehoben.

§ 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 08.01.2024

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