Thai Snack

Schneckenhofstraße 2

60596 Frankfurt am Main

Verstoß festgestellt am 31.10.2023

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen:

Der Spülarm und die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine waren verunreinigt. Die Arbeitsfläche über der Geschirrspülmaschine war verunreinigt. Das Untergestell des Arbeitstisches links neben der Geschirrspülmaschine war verunreinigt und verfettet. Es wurden leicht verderbliche Lebensmittel (frisches Hähnchenfleisch) bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten und dadurch die Kühlkette unterbrochen. Die gemessene Temperatur betrug 6,3°C, max. Soll- Temperatur +4°C. Es waren Ausrüstungen (Gemüseschäler, Messer, ein Sieb) mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, verunreinigt. Der Heizkörper der einer Fritteuse war mit Frittierresten verunreinigt und stark verkrustet. Der Korb der Fritteuse war mit alten Frittierresten verunreinigt. Das Frittierfett der Fritteuse war verbraucht. Der Unterschrank der Fritteuse war verunreinigt. Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren mit Fettrückständen verunreinigt. Die drei Wokbrenner waren mit älteren verkrusteten Belegen verunreinigt. Die Innenräume beider Kühltische (Boden, Decke Wände), sowie die Dichtungen waren verschmutzt. Die Decke und die Ecken waren stellenweise mit schimmelähnlichen und schleimigen Belägen behaftet. Es wurden gefrorene Lebensmittel (vakuumierte Entenbrüste) außerhalb der Kühlung bei Raumtemperatur gelagert. Die gemessene Temperatur betrug +12,6°C. Mehrere Tiefkühltruhen waren stark vereist. Auf tiefgefrorenen Lebensmitteln war Frostbrand zu erkennen. Es waren Regale im Kühlraum – Keller schimmelähnlich verunreinigt. Es wurden Eimer mit frisch geschnittenem Hähnchenfleisch gelagert, welche weder mit dem Produktionsdatum, noch mit dem Verbrauchsdatum gekennzeichnet waren. Es wurde eine Grundreinigung sämtlicher Betriebsräume und Gegenstände angeordnet.

Bei der Nachkontrolle am 01.11.2023 waren die hygienischen Mängel nur teilweise behoben, wurden aber während der Kontrolle nachgereinigt.

§ 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 03.01.2024

Frankfurt a.M. (Stadt)

Stadt Frankfurt am Main - Der Oberbürgermeister

Stadtverwaltung

Kleyerstr. 86

60326 Frankfurt am Main