Erdem Markt

Schaumburger Straße 65

65936 Frankfurt am Main

Verstoß festgestellt am 10.11.2023

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen:

Es war eine Grundreinigung sämtlicher Geräte und Oberflächen erforderlich. Es waren Tiefkühltruhen verunreinigt und vereist. Der Lagerraum/EG war nicht so gestaltet/konzeptioniert, dass eine Trennung zwischen reinen und unreinen Bereichen möglich war und Kontaminationen zwischen und während den Arbeitsgängen vermieden wurden. Der Lagerraum wurde zum Aufbacken von Brötchen und zur Herstellung/Bearbeitung/Inverkehrbringen von leicht verderblichen Lebensmitteln genutzt. Der Backofen war verunreinigt. Es wurden leicht verderbliche Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten und dadurch die Kühlkette unterbrochen. (Käse, gemessene Temperatur + 16.7 °C, Salami, gemessene Temperatur + 19.1 °C). Der Kombidämpfer war verunreinigt. Lagerraum/Keller: Die Tiefkühltruhen waren verunreinigt. Tiefkühltruhen: Es wurden Donuts unabgedeckt gelagert. Es wurden Lebensmittel (TK-Backwaren) in offenen Beuteln gelagert. Die Türdichtung des Kühlschrankes war schimmelähnlich verunreinigt. Es wurden tiefgefrorene Lebensmittel (Hackfleisch) ohne eine Bezeichnung und Angabe des Einfrierens und der Herkunft vorrätig gehalten, so dass das Alter und damit die Verkehrsfähigkeit nicht einwandfrei zu bestimmen war. Verkaufsraum: Es wurde überlagertes Gemüse (Paprika und Lauch) zum Verkauf vorrätig gehalten. Es wurden verdorbene Kakis zum Verkauf vorrätig gehalten. Ein Kühlschrank im Verkaufsraum war verunreinigt. Das Backwarenregal war verunreinigt. Es wurden Lebensmittel (Frühstücksbrötchen, Eis am Stiel) zum Verkauf angeboten, ohne auf die Überschreitung des Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD) hinzuweisen. Die SB-Speiseeistruhe war stark vereist.

Bei der Nachkontrolle am 16.11.2023 waren die hygienischen Mängel teilweise behoben.

§ 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 03.01.2024

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