Zarathustra Restaurant der P & H Management GmbH

Jahnstraße 1

60318 Frankfurt am Main

Verstoß festgestellt am 07.11.2023

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen:

Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Türrandbereiche der Gläserspülmaschine waren verunreinigt. Der Wasserkocher war verunreinigt. Der Kaffeevollautomat war verunreinigt. Es wurden leichtverderbliche Lebensmittel (Ayran) in bereits genutzte PET-Flaschen gefüllt, eine Kontamination durch ältere Produktreste war nicht ausgeschlossen. Es wurden gefrorene Lebensmittel bei einer zu hohen Temperatur aufgetaut. Das Risiko, das Wachstum pathogener (krankmachender) Mikroorganismen und/oder die Bildung von Toxinen zu fördern, war nicht auf ein Mindestmaß beschränkt. Das Lüftungsgitter des Kühlschrankes war verunreinigt. Es waren zwei Kunststoffschneidebretter verunreinigt. Das Handwaschbecken im Küchenbereich war zum Kontrollzeitpunkt mit Gegenständen belegt und leicht zugänglich. Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren mit Fettrückständen verunreinigt. Ein Frttierkorb war beschädigt. Die Dunstabzugsanlage war verfettet. Vorbereitung/Spülküche: Der Spender für Flüssigseife war verunreinigt. Der Unterbau der Doppelspüle war verunreinigt. Die Unterbaueinrichtung des Gasherdes war verunreinigt. Die Haubenspülmaschine war verunreinigt. Die Geschirrspülbrause war verunreinigt. Die Tiefkühltruhen waren verunreinigt. Es wurden tiefgefrorene Lebensmittel ohne eine Bezeichnung und Angabe des Einfrierens und der Herkunft vorrätig gehalten, so dass das Alter und damit die Verkehrsfähigkeit nicht einwandfrei zu bestimmen war. Aufgrund der hygienischen Mängel wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen kurzzeitig untersagt.

Bei der Nachkontrolle am 08.11.2023 waren die hygienischen Mängel größtenteils beseitigt.

§ 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 03.01.2024

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