Yildirim Market GmbH Yildirim Market

Leipziger Str. 39

63526 Erlensee

Verstoß festgestellt am 23.11.2023

Es wurden wiederholt und zum Teil erhebliche Mängel im Umgang mit Lebensmitteln und in der gesamten Betriebshygiene festgestellt und dokumentiert. Insbesondere war eine Knochensäge und ein Fleischwolf verunreinigt, ein Getränkekühlschrank erheblich verschimmelt und Fleisch wurde bei zu hohen Temperaturen in den Verkehr gebracht. Darüber hinaus wurde unverpacktes Fleisch neben Abfällen gelagert und der Obst- und Gemüsekühlraum war verschimmelt.

Gegenstände und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren nicht ordnungsgemäß gereinigt.

Fleischabteilung:
Die elektrische Knochensäge war in den Randbereichen nur unzulänglich gereinigt. An dem Gehäuse der Maschine wurden an unterschiedlichen Stellen trockene, nicht tagesfrische Knochen- und Fleischbestandteile vorgefunden.

Fleischkühlraum und Vorraum:
Der bereits in Benutzung befindliche Fleischwolf befand sich in keinem ordnungsgemäßen Zustand. Diesbezüglich wurde u.a. Folgendes festgestellt:

a) Sowohl die Überwurfmutter wie auch das Förderschneckengehäuse waren deutlich korrodiert bzw. verrostet.
b) Das Förderschneckengehäuse sowie der Stopfschacht waren augenscheinlich mit trockenen, nicht tagesfrischen Fleischbestandteilen belegt.
c) Der Maschinenschalter war mit nicht frischen, krustigen Anhaftungen verschmutzt.

Vorrätig gehaltene Rohstoffe und Zutaten wurden bei der Lagerung in einem Kühlraum nicht vor Kontamination geschützt.

Fleischkühlraum und Vorraum:
Im Fleischkühlraum befand sich unzulässiger Weise neben unterschiedlichen unverpackten Fleischteilen und dem benutzten Fleischwolf auch eine mit Abfällen befüllte KAT 3 – Abfalltonne.

Das Lüfterradgitter des Verdampfers war augenscheinlich mit einzelnen weißen Schimmelbildungen verunreinigt und stellenweise verrostet.

Lebensmittel wurden bei einer Temperatur aufbewahrt und in den Verkehr gebracht, die nicht der Vorgabe entsprach und somit einer Gesundheitsgefährdung Vorschub leisten konnte.

Fleischabteilung:
Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurden in der Theke auf der Oberfläche von unterschiedlichen Geflügelteilen Temperaturen > +4 °C gemessen. Hier war die Theke offensichtlich zu hoch beschickt worden, da nur die Fleischteile zu warm waren, die sich oberhalb der Lüftungsöffnungen der Rückwand befanden.

Im Obst- und Gemüsekühlraum war keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet.

Obst- und Gemüsekühlraum:
Im Obst- und Gemüsekühlraum wurden an unterschiedlichen Stellen augenscheinliche Schimmelbildungen vorgefunden. U.a.:

a) Eine Kunststoffpalette unter dem Verdampfer war stellenweise augenscheinlich an verschiedenen Stellen mit Schimmel verunreinigt.
b) Der Kondenswasserschlauch des Verdampfers war augenscheinlich erheblich mit bewachsen.
c) In den Aussparungen einer weiteren Kunststoffpalette befanden sich augenscheinlich verschimmelte Pflanzenteile.

5.)
Der Reinigungszustand des Getränkekühlschranks im Verkaufsraum war unzureichend.

Verkaufsraum:
Der im Eingangsbereich befindliche Getränkekühlschrank war im Innenraum erheblich verunreinigt und augenscheinlich deutlich mit schwarzen Schimmelsporen verschmutzt.

6.)
Am Handwaschbecken in der Betriebstoilette war keine Warmwasserzufuhr vorhanden und am Handwaschbecken in der Fleischabteilung fehlten hygienische Mittel zum Reinigen der Hände.

Fleischabteilung:
Die Spender für Handseife und zur Händedesinfektion waren leer.

Personaltoilette:
Am Handwaschbecken der Betriebstoilette fehlte die Warmwasserversorgung.

Zum Zeitpunkt der Nachkontrolle am 24.11.2023 waren die Mängel noch nicht vollständig behoben.

Zu Nr. 1):
§ 2 Nr. 5 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. V Nr. 1a VO (EG) Nr. 852/2004.
Zu Nr. 2):
§ 2 Nr. 8 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004;
Zu Nr. 3)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs.2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 5 VO (EG) Nr. 852/2004;
Zu Nr. 4):
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004;
Zu Nr. 5)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. I Nr. 1 VO (EG) Nr. 852/2004;
Zu Nr. 6):
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. I Nr. 4 VO (EG) Nr. 852/2004.

Veröffentlichungsdatum: 03.01.2024

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