Rooster Fried Chicken

Moritzstraße 72

65185 Wiesbaden

Verstoß festgestellt am 24.10.2023

Tief-/Kühlung: Der Innenbereich des Tiefkühltisches war verunreinigt. Es wurden Lebensmittel so erzeugt, verarbeitet bzw. vertrieben, dass sie nicht vor Kontaminationen geschützt waren. Soßen und Dips wurden in ungereinigten, verkrusteten Spenderflaschen aufbewahrt und angeboten. Die Tiefkühltruhe im Kellerlager war stark vereist. Die Innenflächen des Tiefkühlschrankes waren verunreinigt. Der Kühlschrank im Kellerlager war stellenweise vereist.

Lagerkeller: Es wurde Lebensmittelverpackungsmaterial so aufbewahrt, dass es einer nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontaminationsgefahr ausgesetzt war. Lebensmittelverpackungen wurden im frei zugänglichen Hof an einer Mauer gelagert, welche mit Unkraut bewachsen und verschmutzt war. Die maximal zulässige Höchsttemperatur von 4 °C für leicht verderbliches Frischgeflügel wurde überschritten. Mit dem amtlich kalibrierten Messgerät (WI 320) wurde eine Kerntemperatur von 6,8 °C gemessen. Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Im Kellerlager wurden private, betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände (Fahrrad, Straßenschuhe) aufbewahrt. Der Fußboden war mit Pappe/Karton ausgelegt. Eine angemessene Reinigung war nicht möglich, das Ansammeln von Schmutz wurde nicht vermieden.

Theke/Tresen: Der Raum wurde ohne zeitliche Trennung und Zwischenreinigung für betriebsfremde Zwecke genutzt. Beim Betreten des hinteren Thekenbereichs lag ein Mitarbeiter unter der Theke auf einer Matratze und spielte mit dem Mobiltelefon. In diesem Bereich roch es unangenehm nach Schweiß und Schlafzimmer. Es wurden Lebensmittel so erzeugt, verarbeitet bzw. vertrieben, dass sie nicht vor Kontaminationen geschützt waren. Soßen und Dips wurden in ungereinigten, verkrusteten Spenderflaschen aufbewahrt und angeboten.

Panadeküche: Für Reinigungsarbeiten wurde ein verunreinigtes und muffig riechendes Schwammtuch/Topfschwamm verwendet. Die maximal zulässige Höchsttemperatur von 4 °C für leicht verderbliches Frischgeflügel wurde überschritten. Bei vorpaniertem Geflügel wurde mit dem amtlich kalibrierten Messgerät eine Kerntemperatur von 8,4 °C gemessen. Der Fußboden war, insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen, verunreinigt. Der Heizkörper unmittelbar neben der Spüle war verunreinigt. Der Abräumwagen war verunreinigt. Der Grill war mit alten, eingebrannten Fett- und Rußrückständen verunreinigt. Der Kontaktgrill war mit alten, eingebrannten Fett- und Rußrückständen verunreinigt. Trotzdem wurden auf diesem Grill Burger-Buns getoastet. Es wurden Lebensmittel unter ekelerregenden Umständen zubereitet. Auf einem altverschmutzten Kontaktgrill wurden Burger-Buns getoastet. Die Fritteuse war verunreinigt. Die Körbe der Fritteuse waren beschädigt.

Küche: Der Fußboden war mit Pappe/Karton ausgelegt. Eine angemessene Reinigung war nicht möglich, das Ansammeln von Schmutz wurde nicht vermieden. Der Gewürzschrank war innen verunreinigt. Der Standventilator war verunreinigt. Es wurden verunreinigte Lebensmitteltransportbehälter für die Verwendung bereitgehalten. Mehrere Lichtschalter waren verunreinigt.

Die Mängel waren am 25.10.2023 größtenteils behoben.

§ 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. I Nr. 1 2a und b, 4, Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 3 und 5, Kap. X Nr. 1, Kap. XII Nr. 1 der VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 02.01.2024

Wiesbaden (Stadt)

Der Oberbürgermeister der Stadt Wiesbaden

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