Mylo Asia Nudelbar

Hasengartenstraße 25

65189 Wiesbaden

Verstoß festgestellt am 30.10.2023

Kühlraum: Der Verdampfer war schimmelähnlich verunreinigt. Die Türdichtung war beschädigt. Das Verdampferschutzgitter war schimmelähnlich verunreinigt.

Vorbereitung: Der Innenraum der Geschirrspülmaschine war mit einem rötlichen Belag verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. In den Wänden befanden sich nicht verschlossene Dübellöcher. Der Gewürzschrank war besonders an den Griffstellen im Innenbereich verunreinigt. Mehrere Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren verunreinigt. Die Gemüseschneidemaschine war mit Altanhaftungen und vertrockneten Lebensmittelresten verunreinigt. Mehrere Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren zum Teil verschlissen. Kunststoffbehälter, die vom Hersteller nicht zum Erhitzen vorgesehen waren und sich bei Hitzeeinwirkung verformen, wurden wiederholt zum Erwärmen genutzt. Die Oberflächen waren porös und rau. Es wurden Lebensmittel in Verkehr gebracht, die unter ekelerregenden Umständen gelagert wurden. Der unabgedeckte GN-Behälter, in dem rohe Hühnchenteile im Teig (zum Frittieren vorbereitet) gelagert wurden, wurde im Beisein des LMK mit den Schuhen über den Boden geschoben. Der GN-Behälter wurde, ohne den Boden vorher zu reinigen, auf die Arbeitsfläche gestellt. Es wurde eine Insektenklebefalle, die mit toten Insekten behaftet war, unmittelbar über dem Bereich angebracht, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde, sodass eine Kontamination der Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte.

Theke/Tresen: Die Silikonfuge an der Waschvorrichtung für Lebensmittel war schimmelähnlich verunreinigt. Es wurden Lebensmittel einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. Vorgegarte Nudeln wurden unter der Arbeitsfläche in unmittelbarer Nähe von Reinigungsmitteln gelagert.

Die Hygienemängel waren am 31.10.2023 abgestellt.

§ 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. I Nr. 1 und 10, Kap. II Nr. 1 a, Kap. V Nr. 1a und 1b, Kap. IX Nr. 3 der VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 02.01.2024

Wiesbaden (Stadt)

Der Oberbürgermeister der Stadt Wiesbaden

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