Restaurant Zen

Am Markt 11

63450 Hanau

Verstoß festgestellt am 14.11.2023

In mehreren Betriebsbereichen wurden zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt.
Bei der Nachkontrolle am 16.11.2023 waren die hygienischen Mängel behoben.

Im Betrieb wurde Eis nicht ordnungsgemäß hergestellt und behandelt.

Theke / Tresen:
In dem Eiswürfelautomaten war der Innenraum mit Schimmelbildungen verunreinigt.
In dem Eiswürfelautomaten befanden sich Eiswürfel für die Getränkeabgabe.

Vorrätig gehaltene Rohstoffe und Zutaten wurden bei der Lagerung nicht vor Kontamination ge-schützt.

Lagerraum Keller:
Direkt vor dem Fettabscheider lag ein Sack Gemüsezwiebeln für die Speisenzubereitung.

Gegenstände und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren nicht ord-nungsgemäß gereinigt.

Küche:
In den Schubladen des Arbeitstisches lagen nicht sauber gereinigte Löffel, Schaber, Gemüse-schneider, Messer usw..

Lagerraum Keller:
Auf einen erheblich mit dunklen, schmierigen Schmutzanhaftungen verunreinigten Arbeitstisch stand ein Reiswarmhaltetopf, welcher mit schmierigen, dunklen Schmutzanhaftungen verunreinigt war. Der Reiswarmhaltetopf wurde augenscheinlich zum Warmhalten von gekochtem Reis genutzt.

Im Betrieb war keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet.

Theke / Tresen:
Im Kühlunterbau der Theke war der Innenboden erheblich mit grauen Schimmelbildungen sowie mit verschimmelten Zitronenscheiben und einer gelblichen Flüssigkeitsansammlung verunreinigt. In dem Kühlunterbau wurden Getränkeflaschen zur Getränkeabgabe gelagert.

Küche:
Auf dem Fußboden standen Plastikeimer mit vorbereiteten Lebensmitteln für die Speisenzuberei-tung.

Die Saladette und der Wok Herd waren erheblich mit schmierigen Fettansammlungen und alten Lebensmittelzutaten verunreinigt.
In der Saladette befanden sich Lebensmittelzutaten für die Speisenzubereitung.
Der Wok Herd wurde für die Speisenzubereitung genutzt.
Kühlzellen Kellerraum:
In dem Lebensmittelkühlhaus waren der Fußboden und auch die Regalflächen mit Schmutzan-sammlungen verunreinigt. In dem Kühlhaus wurden Lebensmittel für die Speisenzubereitung gela-gert.

In dem Getränkekühlhaus war der Fußboden mit einer braunen, schleimigen Flüssigkeitsansamm-lung verunreinigt.
In dem Kühlhaus standen Bierfässer für die Getränkeabgabe.

Lagerraum Keller:
Der Fußboden war mit Fett- und Schmutzansammlungen verunreinigt. Auf dem Fußboden standen Töpfe und Ölflaschen.

Der Reinigungszustand der Betriebsstätte war unzureichend.

Küche:
Der Küchenfußboden war in den die Ecken und Nischen sowie in den Zwischenräumen der Kü-chengeräte und unter dem Spültisch erheblich mit dunklen Fettansammlungen und alten Lebens-mittelresten verunreinigt.

Die Wandregale in denen die Teller zur Speisenabgabe standen waren mit fettigen Anhaftungen verunreinigt. Sämtliche Untergestelle und Ablageflächen der Einrichtung waren mit dunklen, schmierigen Schmutzansammlungen verunreinigt, ebenso die Gehäuse Flächen.

6.)
Der Betrieb verfügte über nicht ordnungsgemäße Handwaschbecken.

Küche:
In dem Handwaschbecken war eine Wok Pfanne mit Löffel abgestellt, so das angenommen wer-den musste, dass ein hygienisches Händereinigen nicht vorgenommen wurde.

Personaltoilette 1 Stock:
Das Handwaschbecken verfügte über keine Warmwasserversorgung, zudem fehlten für ein hygie-nisches Händereinigen und Trocken die Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher.

Zu Nr. 1):
§ 2 Nr. 7 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. VII Nr. 4 VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 2)
§ 2 Nr. 8 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 3)
§ 2 Nr. 5 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. V Nr. 1a VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 4)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004.
Zu Nr. 5)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. I Nr. 1 VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 6)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. I Nr. 4 VO (EG) Nr. 852/2004.

Veröffentlichungsdatum: 28.12.2023

Main-Kinzig-Kreis

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