Früchtehaus

Alexanderstraße 1

60489 Frankfurt am Main

Verstoß festgestellt am 23.10.2023

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen:

Es wurde frisches Geflügelfleisch ohne Angabe des Verbrauchsdatums zum Verkauf vorrätig gehalten. Die Hackblockfläche wies Fugen und Risse auf. Die Innenflächen der Kühltheke waren verunreinigt. Die Innenflächen der Kühltheke waren verunreinigt (tote Fliegen im Innenbereich der Theke). Die Kühlfächer der Kühltheke waren verunreinigt. Es wurden in offen gelagerten Lebensmittel (Sardellen, Surimi, Peperoni in Öl eingelegt) eine Vielzahl von toten Fliegen festgestellt. Es wurden Lebensmittel-Packungen (Karotten, Zwiebeln) auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Tiefkühltruhe: Es wurden leichtverderbliche Lebensmittel unabgedeckt gelagert. Es wurden verdorbene und damit nicht sichere Lebensmittel in Verkehr gebracht (Zwiebeln mit grünem Schimmel).

Die hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle am 30.10.2023 teilweise behoben.

§ 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 28.12.2023

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