Haiky Asia Bistro

Hermesstraße 4

63263 Neu-Isenburg

Verstoß festgestellt am 23.10.2023

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, wodurch die Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung oder sonstigen Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren (Verunreinigungen und Mäusebefall).
Aufgrund der vorgefundenen gravierenden Mängel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt.

Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

gründliche Reinigung und Desinfektion

Behoben am 27.10.2023

Die Räumlichkeiten, Einrichtungsgegenstände und Ausrüstungsgegenstände waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.

gründliche Reinigung und Desinfektion

Behoben am 27.10.2023

Theke / Zubereitungsbereich: Mehrere Einrichtungsgegenstände der Theke/Kochzeile waren verunreinigt/verfettet und mit Ausscheidungen von Schadnagern (Kot & Urin) verunreinigt. Der Zwischenbereich der Kochzeile war mit Fettablagerungen und älteren Speiseresten behaftet, die Griffleisten der Schränke waren verfettet und verschmutzt. Schadnagerausscheidungen waren im gesamten Unterbau der Thekeneinrichtung vorzufinden, u. a. neben der Eiswürfelmaschine, unter der Heißtheke und neben dem Service-Geschirr. Das Frittierfett der Fritteuse war stark verbraucht (merkliche Rauchentwicklung, unangenehmer Geruch) und somit nicht mehr zum Frittieren geeignet. Der Reiskocher war mit älteren Reisresten und Schmutzbelägen deutlich verunreinigt.

gründliche Reinigung und Desinfektion

Behoben am 27.10.2023

Kühlzelle: Der Verdampfer war im Gehäuseinneren und an den Lüftungsgittern mit schimmelähnlichen Belägen verunreinigt. In unmittelbarer Nähe von unverpackten, leicht verderblichen Lebensmitteln wurden Kartonagen gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der leicht verderblichen Lebensmittel war nicht auszuschließen. Leichtverderbliche Lebensmittel wurden unabgedeckt gelagert.

gründliche Reinigung und Desinfektion

Behoben am 27.10.2023

Vorbereitung / Produktion: Für Reinigungsarbeiten wurden beschädigte Stahlschwämme verwendet, u.a. wurden an mehreren Stellen Metallfäden vorgefunden. (Gefahr durch Fremdkörper). Es wurden Rohstoffe bzw. Zutaten so gelagert, dass eine Kontamination nicht ausgeschlossen werden konnte, u.a. wurde gegartes Hähnchen in schadhafte Kunststoffeimern gelagert. Es wurden Lebensmittel (Soßen, gegartes Hähnchen) vorgefunden, die nach fertiger Zubereitung nicht so schnell wie möglich auf eine angemessene Temperatur abgekühlt wurden. Die Lebensmittel sind auf eine Temperatur zu kühlen, dass keinem Gesundheitsrisiko Vorschub geleistet wird. Es wurden Lebensmittel (Reis, Glutamat, Stärke) in Kunststoffbehältern (Mülleimer) aufbewahrt, die für den Kontakt mit Lebensmitteln ungeeignet waren. Dadurch wurden die Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar. Während des Herstellens, Verarbeitens und Inverkehrbringens von Lebensmitteln hat keine Händereinigung stattgefunden. Die Lebensmittel wurden der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Kontaminationen ausgesetzt.• Es wurden gefrorene Lebensmittel bei einer zu warmen Temperatur aufgetaut. Das Risiko, das Wachstum pathogener (krankmachender) Mikroorganismen und/oder die Bildung von Toxinen (Gifte) zu fördern, war nicht auf ein Mindestmaß beschränkt. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Mehrere Ausrüstungsgegenstände und Gerätschaften (Fleischschneidmaschine, Schäler etc.) die mit Lebensmittel in Berührung kommen, waren stark altverschmutzt.

gründliche Reinigung und Desinfektion; Austausch beschädigter und ungeeigneter Gegenstände und Behältnisse; Freiräumen des Handwaschbeckens, so dass eine Nutzung wieder möglich war

Behoben am 27.10.2023

Auf Grund der erheblichen Hygienemängel und des massiven Schädlingsbefalls (Mäusebefall) wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln im Betrieb vorübergehend untersagt.

Betroffene Lebensmittel:
Alle Lebensmittel, die in der Betriebsstätte hergestellt, verarbeitet und in Verkehr gebracht wurden (u.a. Reis und Reisgerichte, Hähnchen, Soßen).

§ 60 Abs.2 Nr.26a LFGB; § 10 Nr.1 LMHV iVm § 3 Satz 1 LMHV; Art.4 Abs.2 VO (EG) Nr. 852/2004 iVm Anhang II Kap. I Nr.1 VO (EG) Nr. 852/2004 und Anhang II Kap. IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 28.12.2023

Offenbach

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