Picknick Café City Mitte

Weißadlergasse 7

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Verstoß festgestellt am 24.10.2023

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen:

Es waren Einrichtungsgegenstände vom Thekenmobiliar verunreinigt. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Der Innenraum des Getränkekühltresens war verunreinigt. Das Handwaschbecken war so zugestellt, dass es nicht leicht erreichbar war. Die Geschirrspülbrause war verunreinigt. Der Heizkörper der Fritteuse war mit Frittierresten verunreinigt. Ein Brotkorb war beschädigt. Es wurden mehrere Bedarfsgegenstände (Geschirr) unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt, so dass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte (u.a. Mäusekot neben einer Tasse). Die Türdichtung der Saladette war schimmelähnlich verunreinigt. Die maximal zulässige Höchsttemperatur für die in der Saladette gelagerten Lebensmittel wurde überschritten. (Tomatensalat/Salsa, gemessen bei +14,9 °C Linsensalat mit Gemüse, gemessen bei +12,9 °C Creme auf Kichererbsenbasis, gemessen bei +14,6 °C). Es wurde in mehreren Betriebsbereichen ein Mäusebefall festgestellt. Der Innenraum der Eiswürfelmaschine war verunreinigt, die Eiswürfel waren nicht mehr zum menschlichen Verzehr geeignet. Es wurde Mäusekot auf einer Regalfläche festgestellt, im unmittelbaren Bereich wurden Eier gelagert. Mehrere bereitgehaltene Gastronorm-Bleche zur Aufbewahrung von Lebensmitteln waren verunreinigt. Auf tiefgefrorenen Lebensmitteln war Frostbrand zu erkennen. Der Zahnradbereich im Deckel der Salatschleuder war verunreinigt. Der Würfelschneider war verunreinigt. Es wurde eine Grundreinigung sämtlicher Betriebsräume und Gegenstände angeordnet.

Bei der Nachkontrolle am 27.10.2023 waren die hygienischen Mängel fast vollständig beseitigt.

§ 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 28.12.2023

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