Ristorante Tonino GmbH

Frankfurter Straße 152

63263 Neu-Isenburg

Verstoß festgestellt am 14.11.2023

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, wodurch die Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung oder sonstigen Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren (Verunreinigungen und Schädlingsbefall).
Aufgrund der vorgefundenen gravierenden Mängel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt.

Die Betriebsräume, Einrichtungsgegenstände und Gerätschaften waren teilweise so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.

Es wurde ein Schädlingsbefall (Mäuse und Schaben) festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Bar-Theke: Die Eiswürfelmaschine war im Inneren und an den eingebauten Teilen mit schimmelähnlichen, schmierigen Belägen deutlich verunreinigt. Die Oberfläche der Thekeneinrichtung war unter den Gerätschaften stellenweise mit Staubbelägen verunreinigt. Des Weiteren waren oberhalb der Thekeneinrichtung gehäuft Ausscheidungen von Mäusen (Kot & Urin) vorzufinden.

Tages-Kühlzelle EG: Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Der Verdampfer war im Innengehäuse, an den anliegenden Leitungen und an den Ventilationsschutzgitter schimmelähnlich verunreinigt. Es wurden leichtverderbliche Lebensmittel unabgedeckt gelagert, u.a. Soßen und Fisch.

Trockenlager EG: Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.

Küche: Mehrere Einrichtungsgegenstände waren stark verunreinigt, u.a. Kochzeile, Backofen und Ablageflächen waren stark verunreinigt/verfettet. Der Zwischenbereich, sowie die Handkontaktflächen der Einrichtung waren durch ältere Schmutzanhaftungen und Fettrückständen verunreinigt. Mehrere Fußbodenabflüsse waren nicht gegen das Eindringen von Gerüchen, Schädlingen und/oder gegen Rückstau von Flüssigkeiten gesichert. Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurden im erheblichen Umfang, unangenehme Kanalgerüche wahrgenommen. Die Eiswürfelmaschine war im Inneren und an den eingebauten Teilen mit gelblich, schmierigen Belägen deutlich verunreinigt. Die Aufschnittmaschine war unter der abnehmbaren Messerabdeckung mit dicken, bräunlichen altverschmutzten Belägen aus Lebensmittelresten verunreinigt. Mehrere Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren verunreinigt, u.a. wurde im Schneckengehäuse und an den Lochscheiben des Fleischwolfs ältere Fleischreste/Rostbeläge vorgefunden. Weiterhin lagerte gemeinsam mit gereinigten Ausrüstungen ein Schneebesenaufsatz, der mit älteren Teigresten deutlich verunreinigt war.

Pizza-Zubereitungsbereich: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt, u. a. waren Ausscheidungen von Mäusen im gesamten Unterbau der Einrichtungsgegenstände und hinter der Kühleinrichtung vorzufinden. Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurden in diesen Bereich Pizza und Brote zubereitet. Es wurde ein Schabenbefall festgestellt, u. a. wurden tote Schaben auf dem Fußboden vorgefunden.

MoPro-Kühlzelle UG: Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.

Tiefkühlzelle UG: Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.

Aufgrund der vorgefundenen gravierenden Mängel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt.

Betroffene Lebensmittel: Alle Lebensmittel, die in der Betriebsstätte hergestellt, verarbeitet und in Verkehr gebracht wurden (u.a. Pizza, Pasta, Fleisch, Meeresfrüchte, Salat, Soßen)

gründliche Reinigung und Desinfektion

Behoben am 15.11.2023

§ 60 Abs.2 Nr.26a LFGB; § 10 Nr.1 LMHV iVm § 3 Satz 1 LMHV; Art.4 Abs.2 VO (EG) Nr. 852/2004 iVm Anhang II Kap. I Nr.1 VO (EG) Nr. 852/2004 und Anhang II Kap. IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 28.12.2023

Offenbach

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63128 Dietzenbach