REWE 0644 40 0257 der REWE Markt GmbH

Textorstraße 31

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Verstoß festgestellt am 13.11.2023

Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. In der Außenfassade befanden sich diverse Löcher und Spalten, die bereits vom Schädlingsbekämpfer als mögliche Schädlingswege aufgezeigt wurden. Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel samt Schädlingsbefall wurde dem Betreiber eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion der verunreinigten Bereiche angeordnet.
Verkauf (Markt)/ Chips/ Flips/ Knabberzeug/ Kekse: Auf dem Fußboden unter den Regalen befand sich Mäusekot. Auf dem Fußboden unter dem Regal mit Grissini befand sich eine verwesende Maus. Die untersten Regalböden im Bereich der Keksregale waren verstaubt, zudem befand sich dort Mäusekot zwischen verschiedenen Kekspackungen. Die untersten Regalböden im Bereich der Chips/ Flips waren verunreinigt. Auf den Regalböden im Bereich der Chips/ Flips befanden sich Mäusekot und Fraßspuren. In einem Umkarton mit Erdnuss Donuts Caramell befanden sich vermehrt Mäusekot und -fraßspuren. In einem weiteren Umkarton befand sich eine komplett leer gefressene Tüte Erdnuss Donuts Caramell. In dieser befanden sich weitere Mäusekot und -fraßspuren.
Verkaufsbereich (Markt)/ Obst- und Gemüseabteilung: Auf dem Fußboden hinter und unter den Regalen befand sich Mäusekot. Auf den Fensterbänken hinter den Verkaufsregalen befand sich ebenso Mäusekot.
Verkaufsbereich (Markt)/ Cerealien: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Auf dem Fußboden unter den Cerealienregalen befand sich Mäusekot.
Verkauf (Markt)/ Konfitüre: Auf dem Fußboden unter den Regalen mit Konfitüre befand sich Mäusekot.
Verkauf (Markt)/ Bio-Demeter-Lebensmittel: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Auf dem Fußboden, insbesondere im Bereich des Mehles, befand sich Mäusekot. Auf den untersten Regalböden befand sich Mäusekot zwischen verschiedenen Packungen mit Mehl.
Verkauf (Markt)/ Fluchtweg- Außentür vor Frischfischbereich: Auf dem Fußboden vor der Fluchttür befand sich Mäusekot.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 21.12.2023

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