Restaurant "Medina Steaks & More" der YA' MEDINA GmbH

Berliner Straße 10

60311 Frankfurt am Main

Verstoß festgestellt am 03.11.2023

Theke / Tresen: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt (Mäusekot auf dem Fußboden, Mäusekot auf der Einrichtung/Ablage). Die Eiswürfelmaschine (Crushed ice) war verunreinigt. Mehrere Einrichtungen waren verunreinigt. Zudem waren mehrere Getränkeflaschen verunreinigt. Die Eiswürfelmaschine und der Kühltisch waren schimmelähnlich verunreinigt. Die Geschirrspülmaschine war mit einem rötlichen Belag verunreinigt.
Küchenpass: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Es wurde ein Mäusebefall und ein erhebliches Aufkommen an Fluginsekten (Abortfliegen) festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Der Unterschrank, der Besteckkasten und der Mayo-& Ketchupspender waren verunreinigt.
Küche: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt (Mäusekot auf der Arbeitsfläche, Mäusekot auf dem Fußboden, Mäusekot auf einem gerenigtem Teller im Schrank, Mäusekot an der Rückseite des Dry age Schrankes). Mehrere Einrichtungsgegenstände waren verunreinigt. Die Schublade (darunter und dahinter, sowie die Seitenwände) der Arbeitstische waren verunreinigt. Die maximal zulässige Höchsttemperatur für die gelagerten Lebensmittel wurde überschritten:
• Geflügel +10,4°C
• Rindfleisch +11,4°C
• Lachs +15°C
• Garnelen +15,1°C
Das Bedienfeld des Backofens, der Kühltisch und mehrere Behälter, die zur Aufbewahrung von Lebensmitteln bereitgehalten wurden, waren verunreinigt. Der Deckel der Saladette, das Mikrowellengerät und die Bain-Marie waren verunreinigt. Die Bratpfannen waren stark verunreinigt und verkrustet.
Spülküche: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Wandfliesenfugen waren schimmelähnlich verunreinigt. Mehrere Einrichtungsgegenstände waren verunreinigt. Die Geschirrspülbrause und die Geschirrspülmaschine waren verunreinigt. Der Tischdosenöffner, die Saftpresse und der Stabmixer waren verunreinigt. Die Dichtungen mehrerer Kühleinrichtungen waren schimmelähnlich verunreinigt. Der Kühlschrank, die Fritteuse und die Salatschleuder waren ebenfalls verunreinigt.
Flur UG: Es wurde ein Mäusebefall und ein erhebliches Aufkommen an Fluginsekten festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
Trockenlager/Teigvorbereitung: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Der Teigkneter, die elektrische Knochenhandsäge und die untere Ablage des Arbeitstischs waren verunreinigt.
Lager: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.
Lagerbereich/Aufzug: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Es wurde ein Mäusebefall und ein erhebliches Aufkommen an Fruchtfliegen festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Tiefkühltruhe war im Innenbereich schimmelähnlich verunreinigt und stark vereist. Die Wände waren teilweise schimmelähnlich verunreinigt. Die Oberfläche mehrerer Einrichtungsgegenstände war verschmutzt. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert.
Kühlraum Gemüse UG: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die Wände und das Regal waren schimmelähnlich verunreinigt.
Kühlraum: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die Beleuchtung war schimmelähnlich verunreinigt (es befanden sich offene Lebensmittel unterhalb der schimmelähnlich verunreinigten Beleuchtung). Es wurden Lebensmittel unabgedeckt gelagert. Das Ventilatorschutzgitter des Kühlaggregates, die Decke und die Wände waren ebenfalls schimmelähnlich verunreinigt.
Fettabscheider/Reinigungsgegenstände: Es wurde ein Schabenbefall und ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
Kellerbereiche: Es wurde ein Schabenbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle vom 04.11.2023 zum größten Teil behoben.

Veröffentlichungsdatum: 21.12.2023

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