Avocateur GmbH

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Verstoß festgestellt am 06.11.2023

Theke / Tresen: Die Getränkekühlschränke waren stellenweise angerostet und verunreinigt. Der Geschirrspülkorb stand direkt auf dem verunreinigten Fußboden. Die Türrandbereiche der Gläserspülmaschine waren verunreinigt. Es wurde ein erhebliches Aufkommen an Fruchtfliegen festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Armatur der Waschvorrichtung für Lebensmittel war verunreinigt. Die Eiswürfel in der Eiswürfelmaschine waren aufgrund der Verunreinigung der Maschine im Innenraum nicht mehr sicher und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignet. Die Avocadohälften im Kühlschrank wurden unabgedeckt gelagert. Die Tropfmulde des Schanktisches/Schanktresens war mit älteren Getränkerückständen verunreinigt. Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.
Küche: Die Laufschienen der Tiefkühltruhendeckel waren verunreinigt. Es wurden Lebensmittel in Beuteln aufbewahrt, die nicht verschlossen waren. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Fritteusen waren verunreinigt. Die Heizkörper der Fritteusen waren mit Frittierresten verunreinigt. Das Warmhaltegerät war verunreinigt. Das Abwasserrohr (Siphon) des Handwaschbeckens war verunreinigt. Mehrere Reinigungsgeräte waren erheblich verunreinigt. Die Innendecke des Mikrowellengerätes war verunreinigt. Der Kühlschrank war verunreinigt. Der Hamburger-Brötchen-Toaster war verunreinigt. Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.
Spülküche: Die Geschirrspülbrause war beschädigt und verunreinigt. Die Silikonfuge der Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war schimmelähnlich verunreinigt. Das Abwasserrohr (Siphon) der Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war verunreinigt. Die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine waren verunreinigt. Der Innenraum der Geschirrspülmaschine war mit alten Rückständen verunreinigt. Mehrere Körbe der Geschirrspülmaschine waren verunreinigt. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Sämtliche Bratpfannen waren angerostet und ineinander gestapelt. Der Tischdosenöffner war verunreinigt. Der Tiefkühlschrank war verunreinigt. Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.
Personal (Vorraum Personaltoilette): Es wurde ein erhebliches Aufkommen an Stubenfliegen festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
Keller - Lager: Kühlraum: Es wurde festgestellt, dass Lebensmittel auf dem Boden gelagert wurden, die normalerweise während des Arbeitsprozesses auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Diese Praxis birgt das Risiko, dass Keime während des weiteren Arbeitsprozesses auf die Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.
Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 07.11.2023 waren die hygienischen Mängel größtenteils behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

Veröffentlichungsdatum: 21.12.2023

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