Centro Gallego

An der Staufenmauer 14

60311 Frankfurt am Main

Verstoß festgestellt am 08.11.2023

Theke / Tresen: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Der Innenraum der Getränkekühlung war schimmelähnlich verunreinigt. Die Unterbauschränke waren verunreinigt. Die Kaffeemaschine war verunreinigt. Der Innenraum des Getränkekühltresens war verunreinigt. Der Behälter der Kaffeemühle war verunreinigt. Die Eiswürfel in der Eiswürfelmaschine (Hoshizaki) waren aufgrund der Verunreinigung der Maschine im Innenraum nicht mehr sicher und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignet. Der Innenraum der Gläserspülmaschine war mit einem rötlichen Belag verunreinigt.
Küche: Die Kochfeldgitter des Gasherdes waren mit älteren, verkrusteten Belägen verunreinigt. Die Dunstabzugsanlage war verschmutzt und wies an einigen Stellen Fetttropfen auf. Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren mit Fettrückständen verunreinigt. Die Bratpfannen waren verschmutzt und wurden unsachgemäß übereinander gestapelt. Das Hängeregal wies an der Unterseite eine starke Fettverschmutzung auf. Die Behälter für die Kochutensilien waren verunreinigt. Der Eierschneider war verunreinigt. Der Fischkühlschrank war verunreinigt. Der Teigschaber war verunreinigt. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
Keller – Vorbereitung: Es wurde ein Schaben- und ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Der Kühlschrank war verunreinigt. Die Türdichtung des Kühlschrankes war schimmelähnlich verunreinigt. Die Bratpfannen waren verunreinigt und ineinander gestapelt. Das weiße Kunststoffschneidebrett war verunreinigt. Es wurden Lebensmittelbehälter (u.a. Pflanzenöl) auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Die Aufschnittmaschine war verunreinigt. Die Zwischendruckregler der Zapfanlage waren schimmelähnlich verunreinigt.
Keller - Theke / Tresen: Der Fußboden im Speiseaufzug wies eine starke Verschmutzung auf. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Der Innenraum des Kühltresens war verunreinigt.
Keller – Spülküche: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
1. Stock Theke / Tresen: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Kaffeemaschine war verunreinigt. Der Bohnenbehälter der Kaffeemühle war verfettet und stark verunreinigt. Der Innenraum des Getränkekühltresens war verunreinigt.
Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die meisten hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle am 08.11.2023 behoben.

Veröffentlichungsdatum: 21.12.2023

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