Pizzeria Rusticale

Lorscher Straße 2

60489 Frankfurt am Main

Verstoß festgestellt am 06.11.2023

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die Betriebsräume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung und Desinfektion aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Lagerbereich/Küche: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt (Schadnagerkot). Die Rückverfolgbarkeit der Lebensmittel war nicht in allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen sichergestellt. Die Ablageflächen waren verunreinigt (Schadnagerkot). Es wurden Bedarfsgegenstände unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt (ein Filter wurde auf der Ablagefläche aufbewahrt, diese war stark mit Schadnagerkot verunreinigt). Küche: Es wurden Lebensmittel so erzeugt, verarbeitet bzw. vertrieben, dass sie nicht vor Kontaminationen geschützt waren (unmittelbar am Handwaschbecken wurden Lebensmittel gelagert (Gemüse, Kräuter)). Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt (Schadnagerkot). Die Türdichtung des Kühlschrankes war schimmelähnlich verunreinigt. Kühlschrank: Es wurden leichtverderbliche Lebensmittel unabgedeckt gelagert. Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren beschädigt (Auflaufform für Lasagne). Der Geschirrkorb der Geschirrspülmaschine war angerostet. Mehrere Einrichtungsgegenstände waren verunreinigt (Ablageflächen und Unterbauten der Einrichtung waren mit Schadnagerkot und Schmierspuren von Schadnager verunreinigt). Die Bratpfannen waren verunreinigt (Schadnagerkot). Der Backofen war verunreinigt. Die Dunstabzugsanlage war mit einem Belag aus Fett verunreinigt. Der Grill war verunreinigt. Die Türdichtung der Saladette war schimmelähnlich verunreinigt.

Bierkühlung / Keller: Die Decke war schimmelähnlich verunreinigt. Das Ventilatorschutzgitter des Kühlaggregates war verunreinigt. Die Wände waren teilweise schimmelähnlich verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt (Schadnagerkot). Mehrere Gegenstände waren verunreinigt (Plastikboxen). Pizzastation: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt (Schadnagerkot). Mehrere Einrichtungsgegenstände waren verunreinigt (Unterbauten und Ablageflächen waren mit Schadnagerkot und Schmierspuren von Schadnagern verunreinigt). Im Raum in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde, befanden sich unsaubere Holzstücke (Schadnagermanagement). Der Boiler war mit Schadnagerkot und Schmierspuren von Schadnagern verunreinigt. Theke / Tresen: Die Kühlschubladen waren verunreinigt. Die Unterbauten der Einrichtung waren verunreinigt. Für das Handwaschbecken fehlte die Warmwasserzufuhr. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Einmalpapierhandtücher im Spender). Die Eiswürfel in der Eiswürfelmaschine sind aufgrund der Verunreinigung der Maschine im Innenraum nicht mehr sicher und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignet.

Lagerräume: Eine Vielzahl an unsauberen Holzstücken wurden im Gang gelagert (Schädlingsmanagement). Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt (Schadnagerkot und Schmierspuren von Schadnagern). Die Fensterbank war verunreinigt (Schadnagerkot und Schmierspuren von Schadnagern). Es wurden mehrere Bedarfsgegenstände unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt (Einsatzscheiben für die Gemüsereibe wurden in ein Fenster gesteckt = Kontaminationsgefahr). Tiefkühltruhe: Es wurden Lebensmittel unabgedeckt gelagert (TK-Kaninchen). Es wurden tiefgefrorene Lebensmittel ohne eine Bezeichnung und Angabe des Einfrierens und der Herkunft vorrätig gehalten, so dass das Alter und damit die Verkehrsfähigkeit nicht einwandfrei zu bestimmen war. Kühlraum/Lager: Es wurden leichtverderbliche Lebensmittel unabgedeckt gelagert. Es wurden vorverpackte leicht verderbliche Lebensmittel in den Verkehr gebracht, deren Verbrauchsdatum überschritten war (Puten-Brustfilet Hahn, zu verbrauchen bis 04.11.23). Vorbereitung/Lager: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt (Schadnagerkot und Schmierspuren von Schadnagern). Das Regal war verunreinigt (Schadnagerkot und Schmierspuren von Schadnagern). Mehrere Gegenstände waren verunreinigt (Kisten/Transportboxen, u. a. mit Schadnagerkot und Schmierspuren von Schadnagern). Die Ablageflächen waren verunreinigt (Schadnagerkot und Schmierspuren von Schadnagern). Personalumkleide: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt (Schadnagerkot und Schmierspuren von Schadnagern). Die Regalböden waren verunreinigt (Kartonagen mit Schadnagerkot).

Bei der Nachkontrolle am 13.11.2023 waren die Mängel größtenteils beseitigt. Der Betrieb wurde wieder geöffnet.

§ 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 19.12.2023

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