Brezelbäckerei Ditsch

Hermesstraße 4

63263 Neu-Isenburg

Verstoß festgestellt am 20.10.2023

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, wodurch die Lebensmittel (u.a. Laugengebäck, Pizzen, Croissants und Snacks) der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung oder sonstigen Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren (Verunreinigungen und Mäusebefall). Aufgrund der vorgefundenen gravierenden Hygienemängel und des massiven Schädlingsbefalls (Mäuse) wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln im Betrieb vorübergehend untersagt.

Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel (u.a. Laugengebäck, Pizzen, Croissants und Snacks) waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

gründliche Reinigung und Desinfektion

Behoben am 25.10.2023

Die Räumlichkeiten und Einrichtungsgegenstände waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.

gründliche Reinigung und Desinfektion

Behoben am 25.10.2023

Theke: Mehrere Einrichtungsgegenstände (Kaffeemaschine und Brezel-Backmaschine) und Gebrauchsgegenstände (Backbleche) waren auf der Oberfläche stark mit Mäusekot verunreinigt.

gründliche Reinigung und Desinfektion

Behoben am 25.10.2023

Lagerraum: Regale und Ablageflächen der Kücheneinrichtung waren stark mit Mäusekot und -urin verunreinigt.

gründliche Reinigung und Desinfektion

Behoben am 25.10.2023

§ 60 Abs.2 Nr. 26a LFGB iVm § 3 Satz 1 LMHV und § 10 Nr.1 LMHV; Art. 4 Abs.2 VO (EG) Nr. 852/2004 iVm Kap. I Nr.1 VO (EG) Nr. 852/2004 und Anhang II Kap. IX Nr.3 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 18.12.2023

Offenbach

Der Landrat des Kreises Offenbach

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Gottlieb-Daimler-Str. 10

63128 Dietzenbach