Wiener Feinbäckerei Heberer GmbH

Frankfurter Straße 178 (IZ)

63263 Neu-Isenburg

Verstoß festgestellt am 20.10.2023

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, wodurch die Lebensmittel (hier: Backwaren) der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung oder sonstigen Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren (Verunreinigungen und Mäusebefall). Aufgrund der vorgefundenen gravierenden Mängel wurde das Herstellen, Verarbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt.

Im gesamten Betrieb wurden ein massiver Mäusebefall und erhebliche Hygienemängel festgestellt, wodurch die dort in Verkehr gebrachten Lebensmittel (hier: Backwaren wie zB Brot, Stückchen und Kuchen) der Gefahr der nachteiligen Be-einflussung oder sonstigen Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren.

Reinigung und Desinfektion

Behoben am 23.10.2023

§ 60 Abs.2 Nr.26a LFGB iVm § 3 Satz 1 LMHV und § 10 Nr.1 LMHV; Art. 4 Nr.2 VO (EG) Nr. 852/2004 iVm Anhang II Kap. I Nr.1 VO (EG) Nr. 852/2004 und Anhang II Kap. IX Nr.3 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 18.12.2023

Offenbach

Der Landrat des Kreises Offenbach

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63128 Dietzenbach