MAHAL Express

Hermesstraße 4

63263 Neu-Isenburg

Verstoß festgestellt am 25.10.2023

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, wodurch die Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung oder sonstigen Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren (Verunreinigungen). Aufgrund der vorgefundenen gravierenden Mängel wurde das Herstellen, Verarbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt.

Mehrere Ausrüstungsgegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren nicht richtig gereinigt. So waren der Reiskocher und der Fritteusen-Korb mit älteren Lebensmittelrückständen verunreinigt, diverse Messer und Schäler waren stark altverschmutzt.

Reinigung und Desinfektion

Behoben am 26.10.2023

Lebensmittel (hier: Teigtaschen) wurden nicht richtig gelagert, da sie in Einkaufstüten eingefroren sowie Fleisch und Soßen in wiederverwendeten Lebensmitteleimern gelagert wurden, bei denen sich die Farbbeschichtung löste und Lebensmittel (hier: Soße) in Behältern aufbewahrt wurden, die nicht für den Kontakt mit Lebensmitteln geeignet sind.

Reinigung und Desinfektion; keine Aufbewahrung / Lagerung mehr entgegen der Vorschriften bzw. in nicht geeigneten Behältnissen

Behoben am 26.10.2023

Lebensmittel (hier: Hähnchenbrust) wurden der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung oder sonstigen Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt, indem gefrorene Lebensmittel bei zu hoher Temperatur aufgetaut wurden.

unschädliche Beseitigung

Behoben am 25.10.2023

§ 60 Abs.2 Nr. 26a LFGB iVm § 3 Satz 1 LMHV und § 10 LMHV; Art. 4 Abs.2 VO (EG) Nr. 852/2004 iVm Anhang II Kap. I Nr.1 VO (EG) Nr. 852/2004 und Anhang II Kap. IX Nr.3 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 18.12.2023

Offenbach

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