Pizzeria Da Milano

Homburger Landstraße 634

60437 Frankfurt am Main

Verstoß festgestellt am 26.10.2023

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen. Die Betriebsräume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung und Desinfektion aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Gesamtbetrieb: Es wurden private, betriebs- und zweckfremde Gegenstände aufbewahrt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.

Showküche Pizza: Mehrere Einrichtungsgegenstände waren verunreinigt. Die Teigrund- und Langwirkmaschine war sehr stark verunreinigt.

Tief-/Kühlung: Diverse Kühlschränke waren sehr stark verunreinigt. Die Tiefkühltruhe und der Tiefkühlschrank waren sehr stark vereist und verunreinigt. Es wurden tiefgefrorene Lebensmittel ohne eine Bezeichnung und Angabe des Einfrierens und der Herkunft vorrätig gehalten, so dass das Alter und damit die Verkehrsfähigkeit nicht einwandfrei zu bestimmen war. An diversen Kühlgeräten war die Transportschutzfolie teilweise nicht bestimmungsgemäß entfernt worden.

Küche: Diverse Oberflächen, Einrichtungsgegenstände und Geräte waren sehr stark verunreinigt. Der Teigkneter war verunreinigt. Das Teigknetergehäuse war im Bereich zwischen Kopf und Kessel verunreinigt. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen (z. B. Flüssigseife im Spender). Der Spender für Einmalhandtücher am Handwaschbecken war leer und sehr stark verunreinigt. Diverse Wandbereiche waren teilweise sehr stark altverschmutzt. Das Mikrowellengerät war verunreinigt. Die Dunstabzugsanlage war sehr stark mit alten Fettrückständen, Staub und Gespinsten verdreckt. Die Armatur der Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war verunreinigt. Personaltoilette: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.

Die o. g. Mängel waren zur zweiten Nachkontrolle am 31.10.2023 größtenteils behoben. Der Betrieb wurde wieder geöffnet.

§ 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 05.12.2023

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