Joe's Burger GmbH

Hermesstraße 4

63263 Neu-Isenburg

Verstoß festgestellt am 20.10.2023

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, wodurch die Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung oder sonstigen Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren (Verunreinigungen und Mäusebefall).
Aufgrund der vorgefundenen gravierenden Mängel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt.

Die Räumlichkeiten und Einrichtungsgegenstände waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte, die mit Lebensmittel in Berührung kommen und Oberflächen erforderlich war.

gründliche Reinigung und Desinfektion

Behoben am 27.10.2023

Es wurde ein Mäusebefall festgestellt, wodurch die hergestellten, verarbeiteten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung oder sonstigen Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren.

gründliche Reinigung und Desinfektion

Behoben am 27.10.2023

Produktionsbereich: Es wurde Straßenkleidung offen aufbewahrt im Raum, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde. Der Innenraum des Kühlschrankes war verunreinigt, insbesondere war der Verdampfer im Gehäuseinneren und an den Lüftungsgittern mit schimmelähnlichen Belägen verunreinigt. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar. Während des Herstellens, Verarbeitens und Inverkehrbringens von Lebensmitteln hat keine Händereinigung stattgefunden. Die Lebensmittel wurden der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Kontaminationen ausgesetzt.

gründliche Reinigung und Desinfektion

Behoben am 27.10.2023

Spülbereich / Produktionsbereich: Der Innenraum der Geschirrspülmaschine war mit alten Rückständen verunreinigt.

gründliche Reinigung und Desinfektion

Behoben am 27.10.2023

§ 60 Abs.2 Nr.26a LFGB; § 10 Nr.1 LMHV iVm § 3 Satz 1 LMHV; Art.4 Abs.2 VO (EG) Nr. 852/2004 iVm Anhang II Kap. I Nr.1 VO (EG) Nr. 852/2004 und Anhang II Kap. IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 04.12.2023

Offenbach

Der Landrat des Kreises Offenbach

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Gottlieb-Daimler-Str. 10

63128 Dietzenbach