Zum Schorsch

Steinbruchstraße 3

64658 Fürth-Erlenbach

Verstoß festgestellt am 11.10.2023

Die allgemeine Betriebshygiene musste als nicht ausreichend beurteilt werden. Grundreinigung aller Geräte (Glasflasche, Einlegeschneidebretter, Kochlöffel, Gemüseschäler, Schneidemaschine usw.) Oberflächen, Ablagefläche und Schankraum /Schanktheke war erforderlich. Teilweise waren die Geräte mit Altschmutzanhaftungen versehen.
Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden im Tiefkühlraum Keller und Küche gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Verschiedene Lebensmittel (Fleisch, Schinken) waren unabgedeckt im Kühlraum gelagert, wo schimmelähnliche Anhaftungen in dem Raum ersichtlich waren.
Lebensmittel wurden in Kunststoffkörbe, Kunststoffbehälter gelagert.
Es wurden vor verpackte leicht verderbliche Lebensmittel (Putenbrust) in den Verkehr gebracht bzw. vorrätig gehalten, mit abgelaufenen Verbrauchsdatum.
Hygienische Handreinigung am Handwaschbecken in der Küche war nicht möglich wegen fehlender Hygienemittel (Seife usw.) und in der Personaltoilette fehlte die Warmwasserzufuhr.
Das Kondenswasser der Kühlaggregate im Kühlraum –Küche und Kühlraum –Gemüse wurde nicht in ein geschlossenes System abgeführt.
Bei der Nachkontrolle am 17.10.2023 konnte eine Verbesserung der allgemeinen Betriebshygiene festgestellt werden. Am 29.10.2023 wurde der Behörde nachgewiesen, dass die noch ausstehenden Mängel behoben wurden.

Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004
- i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1 I.V.m. Kap V Nr. 1 a und b Kap. IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004)
- i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004)
- i.V.m. Anh. II Kap. X Nr. 1 i.V.m. Kap. IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004)
- i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 5 i.V.m. Kap. IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004)
- i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 4 i.V.m. Kap IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004)
- i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 8 i.V.m. Kap. IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004)
Art 14 Abs. 1 VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. Art 24 Abs. 1 VO (EU) Nr. 1169/2011

Veröffentlichungsdatum: 30.11.2023

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